Konzernklagen stoppen – Keine Paralleljustiz für Investoren

Protest gegen Konzerklagen

Stoppt Konzernklagen zum Schutz des Klimas

Mit Milliardenklagen vor intransparenten Schiedsgerichten bereichern sich Konzerne an Steuergeldern und behindern eine ambitionierte Klimapolitik. PowerShift setzt sich für ein Ende dieser Schiedsgerichte für Investoren ein.

Beispiel: RWE und Uniper gegen die Niederlande

Kurz nachdem die niederländische Regierung ein Kohleausstiegsgesetz beschlossen hatte um ihre internationalen Klimaverpflichtungen einzuhalten, trafen zwei Klagen der deutschen Energiekonzerne RWE und Uniper ein. Zusammen verlangten sie knapp 2,4 Milliarden Euro Entschädigung für die niederländischen Kohleausstieg bis 2030, da ihre Kraftwerke nun kürzer als ursprünglich geplant laufen können. Ihr Klagen, die inzwischen zurückgezogen wurden, reichten sie vor privaten Schiedsgerichten ein.

Schiedsgerichte als "Wundermittel" für Konzerne

Das ist kein Einzelfall: Immer wieder, wenn demokratisch verabschiedete Gesetze oder neue Regulierungen im Klima- und Umweltbereich die Gewinne internationaler Investoren einschränken, greifen diese auf das „Wundermittel“ Schiedsgerichte zurück. Schiedsgerichte bieten diesen Investoren klare Vorteile:

  • Verfahren werden von drei Schiedsrichterinnen geführt, von denen die klagenden Investoren zwei bestimmen können.
  • Klage auf hypothetische Gewinne: Investoren können zukünftige, hypothetische Gewinne einklagen – etwas, das im nationalen oder europäischen Recht nicht möglich wäre.
  • Klimaschutz, Menschenrechte und sozialer Ausgleich spielen in diesen Verfahren keine Rolle.

 

Weltweit über 1.300 Konzernklagen

Weltweit gibt es inzwischen über 1300 dieser Klagen, die meisten davon gegen Staaten des globalen Südens. Wie wir auf einer Website dokumentiert haben, wurden Staaten auf über 850 Milliarden US Dollar verklagt und Investoren haben mit Konzernklagen über 110 Milliarden US Dollar an Steuergeldern einstreichen können. Die meisten Klagen und höchsten Entschädigungssummen gibt es im Bereich der fossilen Industrie. Diese nutzt das Konzernklagesystem um gegen Klimaschutzmaßnahmen vorzugehen. So verklagt das Schweizer Unternehmen AET derzeit die Bundesrepublik Deutschland wegen des Steinkohleausstiegs.

Investitionsschutz: Ein Problem für Deutschland

Ermöglicht werden diese Klagen von zwischenstaatlichen Investitionsschutzverträge, die es Investoren erlauben vor private Schiedsgerichte zu ziehen. Deutschland hat dabei die meisten dieser Verträge abgeschlossen, insgesamt 114. Zudem haben Investoren aus Deutschland die viertmeisten Klagen weltweit angestrengt, während die Bundesrepublik selber inzwischen sechs Mal verklagt worden ist. Deutschland ist damit ein Kernland des Konzernklagesystems.
Alle sechs Klagen gegen Deutschland haben unter dem Energiecharta-Vertrag stattgefunden, ein Investitionsschutzabkommen im Energiebereich, das mehr Klagen hervorgerufen hat als jedes andere Abkommen. Inzwischen haben Deutschland, die EU und zehn weitere Staaten den Energiecharta-Vertrag verlassen. Nach diesem wichtigen Schritt müssen die aussteigenden Staaten nun unbedingt ein Abkommen untereinander abschließen, das zukünftige Klagen ausschließt. Hierfür setzt sich PowerShift mit Nachdruck ein.

Unsere Forderungen: Schluss mit Konzernklagen

PowerShift fordert:

  • Kündigung der bestehenden Investitionsschutzverträge: Deutschland hat 114 dieser Verträge abgeschlossen, mehr als jedes andere Land.
  • Keine neuen Freihandelsabkommen mit Konzernklagerechten: Trotz des Versprechens der Ampelkoalition gab es bisher keine Initiativen, das Problem der Konzernklagen anzugehen. Die EU verhandelt weiterhin Abkommen wie CETA, die Konzernklagerechte enthalten.

 

Was wir tun: Gemeinsam gegen Konzernklagen

Wir setzen uns mit unseren Partnerorganisationen aus der ganzen Welt für ein Ende der Konzernklagerechte ein. Hierzu informieren wir die Öffentlichkeit zu besonders skandalösen Klagen, organisieren Aufrufe an die Politik, beteiligen uns an Reformprozessen auf internationaler Ebene und machen Druck auf der Straße.