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Investitionsschutzverträge dürfen den Klimaschutz nicht weiter behindern

Fünf Menschen stehen vor einem Plakat, mit der Aufschrift "Keine Klagen gegen Klimaschutz - Raus aus dem Energiecharta-Vertrag

Versicherung für die Fossilen

Nach den Schiedsgerichtsklagen von RWE und Uniper gegen den niederländischen Kohleausstieg ist der Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, ECT) schwer in die Kritik geraten. Nun geht seine Reform in die Endphase: In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob Deutschland und weitere Länder das Abkommen verlassen. Doch unabhängig davon, wie der Reformprozess endet, die Kollision von Investitionsschutzverträgen und Klimaschutz wird weitergehen, wenn Bundesregierung und EU keine Kehrtwende einleiten.

Noch wird um viele Details gerungen, doch bis Ende Juni soll die Reform des Energiecharta- Vertrags abgeschlossen sein. Das Handels- und Investitionsabkommen aus den 1990er-Jahren, dem 53 europäische und asiatische Länder angehören, ist nicht mehr zeitgemäß, da sind sich Europäische Kommission und KritikerInnen aus der Zivilgesellschaft einig. Letztere befürchten allerdings, dass das Abkommen auch nach der Reform der Dekarbonisierung des Energiesystems weiter im Weg stehen wird. Denn bereits jetzt ist klar, dass der ECT auch weiterhin fossile Investitionen schützen wird – und zwar mindestens für zehn Jahre. Was das bedeutet, zeigen die Klagen gegen die Niederlande. Die deutschen Kohleunternehmen RWE und Uniper verklagen das Land auf ca. 2,4 Mrd. Euro Entschädigung für den Kohleausstieg bis 2030 – eine Maßnahme, die die Niederlande einführen mussten, um ihre Verpflichtungen unter dem Pariser Klimaabkommen ein- zuhalten. Auch nach der Reform bleiben solche Klagen, über die drei private Wirtschaftsanwälte entscheiden, weiter möglich. Das steht dem Versprechen der EU entgegen, keine Verträge mehr abzuschließen, die private Schiedsgerichte dazu befähigen, über staatliche Maßnahmen zu urteilen.

Derzeit ist noch unklar, ob die EU-Mitgliedstaaten in einem Vertrag verbleiben werden, der auch nach der Reform nicht mit dem Pariser Klimaabkommen und dem Europäischen Green Deal in Einklang stehen wird. Eine Gruppe von Ländern rund um Spanien, die Niederlande, Frank- reich, Polen und auch Deutschland zieht einen Austritt in Erwägung. Wenn es wirklich dazu kommen sollte, ist davon auszugehen, dass weitere Länder mitziehen würden. Ein Hindernis für einen Ausstieg aus dem ECT ist eine Fort- geltungsklausel, die den Vertrag noch 20 Jahre nach einem Ausstieg weiter gelten lässt. Allerdings gibt es Vorschläge, wie sie sich entschärfen ließe.

Der ECT ist das Abkommen, das am häufigsten für Investorenklagen herangezogen wird – etwa 13 Prozent aller weltweit bekannten Klagen dieser Art gehen darauf zurück. Das liegt sowohl an der Mitgliedschaft vieler kapital- exportierender Länder als auch an den darin enthaltenen äußerst investorenfreundlichen Eigentumsrechten. Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen werden aber auch durch einen Großteil der über 2.500 weiteren Investitionsschutzabkommen, die derzeit in Kraft sind, möglich gemacht. Dabei ist Deutschland weltweiter Spitzenreiter: Kein Land hat so viele Investitionsabkommen abgeschlossen wie die Bundesrepublik.

Umso bedeutender ist deshalb, dass die neue Bundes- regierung hier wohl einen Richtungswechsel einschlagen wird. Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampelparteien darauf geeinigt, den Investitionsschutz „auf direkte Ent- eignungen und Diskriminierungen [zu] konzentrieren“. Das stellt eine erhebliche Einschränkung gegenüber dem bisherigen Ansatz dar, unter dem ausländischen Investoren wesentlich weitreichendere Rechte zugesprochen werden. Zudem hat Wirtschaftsminister Robert Habeck in einem mit der Fraktionsvorsitzenden der Grünen Katharina Dröge verfassten Artikel angekündigt, dass „der Schutz für Investitionen in fossile Energieträger abgeschafft werden“ solle.2 Zusammengenommen stellen diese Ankündigungen eine signifikante Veränderung in der deutschen Position dar.

Dies ist auch dringend notwendig. Neue Studien zeigen, dass die fossile Brennstoffindustrie der ökonomische Sektor ist, der am häufigsten auf Schiedsgerichtsklagen zurückgreift. Zugleich haben fossile Investoren eine deutlich höhere Gewinnquote in den Streitfällen und bekommen im Durchschnitt fünf Mal so viel Entschädigung zugesprochen wie Kläger aus anderen Branchen. Insgesamt könnten fossile Vermögenswerte in Höhe von mehreren Billionen US-Dollar durch Klimapolitik an Wert verlieren, und Investoren Entschädigungsansprüche vor Schiedsge- richten geltend machen. Gleichzeitig werben auf Schiedsverfahren spezialisierte Kanzleien mit der Möglichkeit, Entschädigungen für Klimamaßnahmen einzuklagen. Und das nicht ohne Grund: Investitionsschutzabkommen wurden schließlich entwickelt, um Investitionen vor der Entwertung durch politische Maßnahmen zu schützen. In Zeiten der Klimakrise wird dies jedoch zu einer Falle für die Klimapolitik.

Zwar ist die Zahl der bekannten Klagen gegen Klima- schutzmaßnahmen derzeit noch recht gering, sie könnte aber in Zukunft rasant steigen, wenn die tiefgreifende Um- stellung des Energiesystems Fahrt aufnimmt. Und auch ohne zu klagen, schaffen es fossile Unternehmen, mit Hilfe von Investitionsschutzverträgen die Energiewende zu ihren Gunsten zu beeinflussen. So hat allein schon die Möglich- keit, die Bundesrepublik unter dem ECT zu verklagen, dazu beigetragen, dass die beiden in Deutschland operierenden Braunkohleunternehmen RWE und LEAG viel zu hohe Entschädigungen für den Kohleausstieg erhalten haben.  In anderen Ländern wurde der Ausstieg aus fossilen Energieträgern durch Klagedrohungen verzögert.

So besteht dringender Handlungsbedarf, damit Investiti- onsschutzverträge nicht zur Falle für den Klimaschutz wer- den. Seit Beginn dieses Jahres trägt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Lösungsvorschläge zusammen. Viele ExpertInnen fordern in ihren Beiträgen, das Investitionsschutzsystem grundsätzlich zu überdenken oder in seiner bisherigen Form gänzlich abzuschaffen.  Dies wäre auch für die Bundesregierung der richtige Weg. Denn die unzureichenden Ergebnisse der Reformverhandlungen über den Energiecharta-Vertrag zeigen, dass eine internationale Verständigung äußerst schwierig und langwierig ist. Einen Ausschluss von fossilen Energieträgern aus den über 100 deutschen Investitionsabkommen zu verhandeln, wäre eine Mammutaufgabe, die angesichts der Kürze der Zeit kaum zu bewältigen ist.

Mutige Schritte sind jetzt notwendig, um die staatliche Handlungsfähigkeit zu sichern. Gemeinsam mit Ländern, die den Investitionsschutz ebenfalls kritisch sehen – dar- unter Indien, Indonesien, Südafrika und die USA – könnte Deutschland eine Initiative für eine Aussetzung von Ver- fahren oder ein internationales Abkommen zur Kündigungvon Investitionsschutzverträgen auf den Weg bringen. Das absolute Minimum ist jedoch, den Investitionsschutz für fossile Brennstoffe nicht noch stärker auszuweiten, wie etwa durch die Ratifizierung des CETA-Abkommens zwischen der EU und Kanada. Hieran wird sich zeigen, ob die Bun- desregierung ihre eigenen Ankündigungen ernst nimmt.

Alle Informationen rund um unsere Arbeit zum Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutz finden Sie in unserer Kampagne EXIT ECT

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