Handels- und Investitionspolitik,Klimapolitik

Investorenschutz und Konzernklagerechte trotz Klimakrise?

CETA, ECT und Umwelt sind sich nicht grün

PowerShift hat heute ein neues FactSheet veröffentlicht, dass die kanadischen Investitionen in fossile Projekte in der EU aufzeigt und damit deutlich macht, wie hoch das ISDS-Klagepotential unter CETA ist.

Das Ergebnis der bevorstehenden Bundestagswahlen spielt eine entscheidende Rolle für die Klimapolitik in den kommenden Jahren. Möglicherweise wird eine neue Koalition entscheiden, in welche Richtung sich die deutsche Handels- und Investitionspolitik bewegen soll. Seit vielen Jahren untergraben Abkommen wie das zwischen der EU und Kanada (CETA) auf globaler Ebene die Demokratie und den Klimaschutz. Investoren, beispielsweise im fossilen Energiebereich, werden Sonderrechte gewährt, was heutige und zukünftige Generationen sowie den Planeten gefährdet. CETA erweitert deutlich die existierenden Möglichkeiten für Konzerne, Klagerechte in Anspruch zu nehmen, was effektiven Klimaschutz verhindert.

Die sogenannte Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-State Dispute Settlement – ISDS) ist in Handels- und Investitionsabkommen enthalten. Ausländische Investor*innen bekommen damit das Recht, Staaten vor Schiedsgerichten auf der Basis von vagen und weit definierten Eigentumsrechten auf Entschädigungszahlungen zu verklagen, wenn sie ihre Profite durch Gesetze beispielsweise zum Schutz der Umwelt oder von Menschenrechten gefährdet sehen. CETA ist das erste in einer Reihe von EU-Abkommen, bei denen statt des „traditionellen“ ISDS-Systems ein Investitionsgerichtssystem (ICS) eingeführt wurde. Leider gehen diese Reformen aber nicht weit genug, folglich bleiben potentielle Klagefälle unter dem neuen System weiterhin möglich. Bundestag und Bundesrat müssen deshalb eine Ratifizierung CETAs ablehnen.

Copyright: Anders Handeln - CETA Protest, Pro GE, CC BY 2.0, https://www.flickr.com/photos/proge/28271987108/

 

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