Artikel- und Stellungnahmen

Stellungnahme zum Deutschem Rohstoffeffizienzprogramm (ProgRess III)

Vorbemerkung

Generell begrüßen wir als zivilgesellschaftliche Organisation die dritte Auflage des deutschen Rohstoffeffizienzprogramms. Die vielen Maßnahmen zeigen, welche Herausforderungen für den Ressourcenschutz noch vor der deutschen Politik, Industrie und Gesellschaft liegen. Wir bedauern allerdings, dass der Schwerpunkt von ProgRess III weiterhin auf dem sparsamen und effizienten Umgang mit Rohstoffen liegt, der vor allem an der Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Rohstoffverbrauch gemessen wird (Seite 5). Stattdessen bräuchte es aus Sicht von PowerShift Ziele für eine absolute Reduktion, vor allem des Verbrauchs von Metallen und Mineralien. Im Vergleich zum globalen pro Kopf Verbrauch (RMC/Kopf, S. 21f.) hat Deutschland einen nahezu gleichbleibenden, hohen Verbrauch an natürlichen Ressourcen. Von einer absoluten Reduktion des Verbrauchs, vor allem bei den nicht nachwachsenden Ressourcen, ist die Bundesrepublik leider noch weit entfernt.

Verantwortungsvolle Rohstoffversorgung / Lieferkettengesetz

So sehr wir die Unterstützung von Good Governance (Maßnahme 1) und Best-Practice Projekte (Maßnahme 3) als in der Regel sinnvoll ansehen, fehlt es in Deutschland an einem Gesetz für menschliche und ökologische Sorgfaltspflichten. Eine solche Regelung fordert unter anderem ein breites Bündnis aus Umweltverbänden, Gewerkschaften, Kirchen und Menschenrechtsorganisationen, die sich in der Initiative Lieferkettengesetz[1] zusammen geschlossen haben. Wir begrüßen, dass laut Maßnahme 8 in ProgRess III und in der vom Wirtschaftsministerium am 15. Januar 2020 vorgestellten Rohstoffstrategie[2] das BMU einen internationalen Prozess für ökologische Sorgfaltspflichten initiieren wird. Die ökologischen Sorgfaltspflichten sollten allerdings auch in Deutschland umgesetzt werden. Denn in den globalen Wertschöpfungsketten konnten in den letzten Jahren wiederholt gravierende Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen im internationalen Bergbau bis nach Deutschland nachgewiesen werden: vom Bruch des Rückhaltebeckens in Brumadinho (Brasilien) bis zur Ermordung streikender Bergarbeiter in Marikana (Südafrika). Hier sollte der Gesetzgeber nachjustieren und ein Lieferkettengesetz mit verbindlichen Sorgfaltspflichten und einer Unternehmenshaftung auf den Weg bringen. Das würde auch helfen, der in Maßnahme 2 genannten Vielzahl an unternehmens- oder brancheneigenen Standards, die Behörden, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Betroffene überfordern, wirksam zu bündeln. Ein deutsches Lieferkettengesetz zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien, wie in Maßnahme 2 angedeutet, wäre eine gute Grundlage für die Durchsetzung menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen und würde ein Level-Playing Field herstellen.

Außenwirtschaftsförderung

Gerade bei der Außenwirtschaftsförderung hat die Bundesregierung in den letzten Jahren Möglichkeiten verpasst, Menschenrechte und höhere Standards im globalen Bergbau durchzusetzen. Im Jahr 2019 wurde in Guinea gar eine Beschwerde vor der Weltbank gegen eine Erweiterung einer Bauxitmine eingereicht, die auch mit Ungebundenen Finanzkredit (UFK)-Garantien der Bundesrepublik unterstützt wird.[3] Die vierte Maßnahme in ProgRess III beschreibt nur den schwachen Status Quo. Stattdessen sollte die Bundesregierung die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung aktiv als Hebel nutzen, um das Einhalten von Umwelt- und Sozialstandards im internationalen Bergbausektor zu verbessern. Wichtige Instrumente der Außenwirtschaftsförderung sind Garantien für Ungebundene Finanzkredite und Exportkreditgarantien (Hermesbürgschaften). Bis heute sind die Hauptkritikpunkte der Zivilgesellschaft: erstens die fehlende Transparenz bzgl. bewilligter Bürgschaften und Garantien. Die veröffentlichten Projektinformationen reichen nicht aus, um eine umfangreiche Bewertung vorzunehmen. Zweitens sind etablierte menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten sowie deren öffentliche Berichterstattung von Seiten der Unternehmen, keinerlei Vorbedingung für die Vergabe dieser Garantien und Bürgschaften. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern. Drittens sollte es aufgrund der Herausforderungen der Klimakrise keinerlei Förderung für Projekte im Zusammenhang mit fossilen Rohstoffen mehr geben.

Handelspolitik / Nachhaltigkeitskapitel

Nachhaltigkeitskapitel europäischer Handelsabkommen sind derzeit „dialog-orientiert“ gestaltet. Anders als alle anderen Kapitel eines Handelsabkommens unterliegen sie nicht dem Staat-zu-Staat-Streitschlichtungsmechanismus, was bedeutet, dass die Vereinbarungen zu Umwelt- und Menschenrechten nicht einklagbar bzw. eine Verletzung nicht sanktionierbar ist. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, auch Nachhaltigkeitskapitel verbindlich zu gestalten oder besser noch gesamte Handelsabkommen Nachhaltigkeitsaspekten unterzuordnen.

Die Bundesregierung sollte prüfen, wie die europäische Handelspolitik zu einer Reduktion des Rohstoffverbrauchs beitragen kann. Handelspolitik kann ein Instrument dieser Politik sein, etwa indem Produkte anhand ihres CO2-Fußabdrucks und anderen ökologischen Aspekten unterschiedlich behandelt werden. Eine Möglichkeit hierfür sind Maßnahmen zur Bewertung des Produktionsprozesses (Process and Production Methods; PPM), bei dem ökologische Kriterien erwogen werden können. Wenn diese für den EU-Markt wie auch für externe Handelsbeziehungen gelten, kann dies auch einen Beitrag dazu leisten, die Produktionsverlagerungen in Länder mit niedrigeren Standards zu reduzieren.

Handelspolitik / Öffentliche Beschaffung

Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass in internationalen Handelsabkommen festgehalten wird, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung an soziale und Umweltkriterien geknüpft wird.

Handelspolitik / Rohstoffkapitel

In bisher sechs Handelsabkommen hat die EU ein eigenes Rohstoffkapitel integriert (Australien, Neuseeland, Tunesien, Chile, Indonesien und Mexiko). Diese fokussieren sich aber primär auf den Zugang zu Rohstoffen und eine Eliminierung von Handelshemmnissen. Gerade im Bereich der Lizenzvergabe werden umwelt- und menschenrechtliche Aspekte zu wenig berücksichtig.

Auch sollten Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) ein verpflichtender Bestandteil des Prozesses der Vergabe von Abbaulizenzen sein. So ist es besorgniserregend, dass nur drei der sechs Textvorschläge für ERM-Kapitel einen entsprechenden Artikel beinhalten, der die Vertragsparteien dazu verpflichtet, eine UVP durchzuführen, bevor eine Abbaulizenz erteilt wird. In den Textvorschlägen für die ERM-Kapitel mit Chile, Mexiko und Indonesien gibt es keinen Artikel zu UVP. Dies widerspricht dem Vorhaben der EU-Kommission, Handelsabkommen mit hohen Umwelt- und Sozialstandards zu verknüpfen. Auch müssten die Ergebnisse der UVP klare Auswirkungen auf eine Vergabe von Lizenzen haben, und keine bloße Pflichtübung sein.

ILO 169

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung sowohl im Koalitionsvertrag als auch in ProgRess III (Maßnahme 6) die Ratifizierung der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Schutz der Rechte von indigenen Völkern anstrebt. Indigene Völker sind in besonderem Maße vom Rohstoffabbau betroffen. In ihren Lebensräumen befinden sich weltweit die begehrtesten Rohstoffvorkommen. Die Gemeinschaften, die dort seit Jahrhunderten siedeln, verfügen in der Regel nicht über gesicherte Landtitel und werden oftmals ohne Entschädigung vertrieben. Grundsätzlich ist es daher wichtig, dass deutsche Unternehmen auf die Einhaltung der ILO-Konvention 169 in der Rohstofflieferkette achten, wonach indigene Völker vor neuen Rohstoffprojekten frühzeitig konsultiert werden müssen. Zudem wäre die Ratifizierung der ILO-Konvention 169 durch Deutschland auf internationaler Ebene ein wichtiges Signal.

Mobilität und Rohstoffe

Als PowerShift begrüßen wir, dass die Bundesregierung auch die Ressourcenaspekte einer zukünftigen Mobilität angehen wird. Wir unterstützen eine Verlagerung der öffentlichen Ausgaben zu ressourcenschonenden Verkehrsinfrastrukturen (Maßnahmen 98 und 99), die Verlagerung des MIV und die Intensivierung des ÖV (Maßnahme 100). Auch im Bezug zur Elektromobilität, die zeitgleich mit einer absoluten Reduktion des Rohstoffverbrauchs der Automobilität eingehen muss – kleiner, leichter, weniger und geteilte Nutzungskonzepte von Automobilen – beinhaltet ProgRess III gute Ansätze. Die nachhaltige Nutzung von Traktionsbatterien samt Festlegung einer Sammelquote und Erhöhung der Recyclingeffizienz, inklusive eines Ausbaus der Kreislaufwirtschaft für die Elektromobilität (Maßnahme 103 und 104), ist dabei zentral, um die Klima- und Umweltschutz-Potenziale der Elektromobilität zu nutzen. Hier muss die Bundesregierung für Deutschland und auch auf europäischer Ebene aktiv werden, damit die Verkehrswende keine reine Antriebswende wird und die ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen der MIV maßgeblich reduziert werden.

[1] https://lieferkettengesetz.de/

[2] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rohstoffstrategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=6

[3] Vgl.: Rüttinger et al.(2016): Umwelt-und Sozialauswirkungen derBauxitgewinnung und –weiterverarbeitung in der Boké und Kindia-Region, Guinea. online: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/dokumente/umsoress_fallstudie_bauxit_guinea_finale_version.pdf; Hartmann (2019): Landraub für Deutsche Autos; https://power-shift.de/landraub-fuer-deutsche-autos/ und Muscovici (2019): Ein Dorf verklagt die Weltbank; https://www.deutschlandfunk.de/guinea-ein-dorf-verklagt-die-weltbank.799.de.html?dram:article_id=452902

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