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Die Handelsagenda der EU in Lateinamerika Eine Anleitung für (un-) gerechten Handel

Die Europäische Union (EU) ist der größte Handelsblock der Welt. 16% der weltweiten Im- und Exporte standen 2020 im Zusammenhang mit europäischem Handel. Für fast die Hälfte aller Länder außerhalb der EU ist der europäische Absatzmarkt der wichtigste. Entsprechend groß ist der Einfluss, den die europäische Handelspolitik auf andere Länder hat.

Eine Weltregion – Lateinamerika – ist inzwischen fast vollständig in das Netz der europäischen Handelsabkommen integriert. Nach 25 Jahren vertiefter Handelsbeziehungen stellt sich die Frage, ob die EU ihrer Verantwortung gerecht geworden ist. Hat sie mit ihrer Handelspolitik in Lateinamerika zu nachhaltiger Entwicklung, Armutsreduzierung und Umweltschutz beigetragen, wie sie es sich in ihren Verträgen selbst vorschreibt, oder gefährden ihre Handelsabkommen vielmehr Menschen, Umwelt und unser Klima?

Damit wollen wir uns auf dieser Seite befassen. Sie bietet einen Überblick über die bestehenden Handelsabkommen der EU mit lateinamerikanischen Ländern und deren sozio-ökonomischen wie ökologischen Folgen. Die Seite ist gleichzeitig eine Zusammenstellung der vielfältigen Veröffentlichungen, die PowerShift in den letzten Jahren zu diesem Thema erstellt hat. Zudem liefert sie handfeste Verbesserungsvorschläge für eine sozial und ökologisch gerechte Handelspolitik.

Weltweit werden täglich unzählige Tonnen von Waren gehandelt. Darunter fallen landwirtschaftliche Güter, Rohstoffe sowie Produkte aus industrieller Herstellung. Auch Dienstleistungen werden in wachsendem Maß über die europäischen Grenzen hinaus angeboten. Klassische Beispiele hierfür sind Banken, Versicherungen und Telekommunikationsanbieter. Die 1995 gegründete Welthandelsorganisation (WTO, World Trade Organization) gibt einen Rahmen für den Handel mit Waren und Dienstleistungen vor. Ihren Handelsregeln haben sich inzwischen 166 Staaten weltweit verschrieben. Damit reguliert die WTO über ihre Verträge 98% des weltweiten Handels. Doch seit gut zwei Jahrzehnten stocken die Verhandlungen auf WTO-Ebene, denn Entscheidungen werden dort weitestgehend im Konsens geschlossen. Darüber, wie und zu wessen Vorteil der weltweite Handel strukturiert werden soll, sind sich die Mitgliedsstaaten jedoch uneins. Deswegen haben viele Länder bereits im ausgehenden 20. Jahrhundert begonnen, Handelsabkommen abzuschließen, die über die WTO-Verträge hinausgehen. Auch die Europäische Union verfolgt diesen Weg. Im Namen ihrer derzeit 27 Mitgliedsstaaten verhandelt die Europäische Kommission Handels- und Investitionsabkommen mit Drittstaaten, also Ländern außerhalb der Europäischen Union.

Verhandlungsstand der europäischen Handelsabkommen 2025

Handelsabkommen sind prinzipiell dazu gedacht, den Austausch möglichst aller exportierten und importierten Waren und Dienstleistungen zu vereinfachen und zu vergünstigen. Dies geschieht vor allem über den Abbau von Zöllen und anderen als Handelshemmnissen verstandenen Abgaben (z.B. Exportsteuern) und Auflagen (z.B. die Erfüllung bestimmter staatlicher Normen oder auch Auflagen zur Anstellung inländischer Arbeitnehmer*innen oder zur Nutzung lokaler Vorprodukte). Insofern sind diese Abkommen besonders für große, international agierende Unternehmen von Bedeutung, die sich davon weniger Kontrollen und ungehinderten Marktzugang sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen in einem Land erhoffen.

Grundlegendes zu Handelsabkommen mit Lateinamerika

Fast alle lateinamerikanischen Staaten unterhalten inzwischen ein Handelsabkommen mit der Europäischen Union. Die Abkommen enthalten zusätzlich zum Handelsabkommen noch einen Teil zu politischem Dialog und Kooperation, in dem es um die Zusammenarbeit in Fragen der Migration, von Menschenrechten, Unternehmensverantwortung und anderen Bereichen geht. Die Bezeichnung dieser Abkommen ist uneinheitlich, obwohl sie im Kern das gleiche beinhalten. So gibt es das fortgeschrittene Rahmenabkommen zwischen der EU und Chile, das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen, zu dem die Verhandlungen Ende 2024 und das EU-Mexiko-Globalabkommen, zu dem die Verhandlungen Anfang 2025 abgeschlossen wurden. Beide Abkommen befinden sich derzeit im Ratifizierungsprozess.

Übersicht der aktuellen Handelsabkommen zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik

Die Versprechungen, die mit diesen Abkommen einhergehen, sind stets die gleichen.

Dieses Abkommen wird neue Möglichkeiten zur Förderung des Wirtschaftswachstums auf beiden Seiten schaffen, gestützt auf einen deutlich stärkeren Schutz von Umwelt und Klima, Arbeitsrechten, Geschlechtergerechtigkeit und Ernährungssystemen.

—damaliger Handelskommissar Valdis Dombrovskis über das überarbeitete EU-Chile Rahmenabkommen, Dezember 2022

Bild von Valdis Dombrovskis
Bild von Phil Hogan

Dieses Abkommen ist sehr positiv für unseren Agrar- und Lebensmittelsektor, da es neue Exportmöglichkeiten für unsere hochwertigen Lebensmittel- und Getränkeprodukte schafft, was wiederum mehr Arbeitsplätze und Wachstum, insbesondere in ländlichen Gebieten, fördern wird.

—damaliger Landwirtschaftskommissar Phil Hogan über das überarbeitete EU-Mexiko Globalabkommen, April 2018

Das Inkrafttreten dieses Abkommens wird die Handels- und Investitionsbeziehungen mit Kolumbien, Peru und Ecuador stärken. Es wird weiteres Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für Unternehmen auf beiden Seiten verbessern.

Péter Szijjártó, ungarischer Minister für Auswärtige Angelegenheiten und Handel zum vollständigen Inkrafttreten des EU-Andinen Abkommens, Oktober 2024

Bild von Péter Szijjártó

Ob sich diese Versprechen erfüllt haben, wollen wir uns im Folgenden für einige Bereiche anschauen.

Märkte, Macht und Mythen – was ist dran am Wachstums- und Wohlfahrtsnarrativ?

Handelsabkommen fördern vor allem den Austausch von Waren und Dienstleistungen. Politische Entscheidungsträger*innen betonen immer wieder, dass sich dies in mehr Wirtschaftswachstum und größerem Wohlstand niederschlagen wird. Woher sie diese Gewissheit nehmen, ist unklar. Denn selbst Studien der Europäischen Kommission zu den einzelnen Abkommen kommen zu einem anderen Schluss.

Wachstum der Handelsströme zwischen der EU und Ländern Lateinamerikas im Vergleich zum Beitrag des Handelsabkommens zum Wirtschaftswachstum, in %

Die Graphik zeigt, dass die Warenströme zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas seit Inkrafttreten der jeweiligen Handelsabkommen zum Teil stark gewachsen sind. Ihr Beitrag zum Wirtschaftswachstum ist jedoch so gering, dass er auf der Grafik kaum darstellbar ist. Er liegt für die EU maximal bei 0,01%. Für die ausgewählten Länder Lateinamerikas liegt der höchste Wert bei 0,2% (Costa Rica). Gleiches gilt für die Wohlfahrtseffekte und Auswirkungen auf die Lohnentwicklung. Laut ex-post Analysen der EU sind diese im Fall des Abkommens mit Zentralamerika so niedrig, dass sie prozentual bei 0,0% liegen und nur in wenigen Fällen überhaupt messbar sind. Im Fall des Abkommens mit den Anden-Ländern werden keine konkreten Zahlen genannt. Stattdessen werden nicht fundierte Aussagen getätigt. So heißt es: “Die Auswirkungen auf das Wohlergehen und die Armut sowie auf die Verbraucher*innen werden als positiv, aber eher begrenzt eingeschätzt.”

Mehr Handel ist nicht gleichbedeutend mit besseren Lebensbedingungen. Nur, wenn dieser von entsprechenden politischen Maßnahmen begleitet wird, die dazu führen, dass Produkte mit einem größeren Mehrwert im Land selbst produziert werden, gute Arbeitsplätze entstehen und die Produktion selbst unter hohen Umweltstandards stattfindet, kann internationaler Handel dazu beitragen, den Lebensstandard zu erhöhen. Die Handelsabkommen der EU sind in diesem Zusammenhang aber ein falscher Freund. Sie schränken politischen Handlungsspielraum ein, indem sie zum Beispiel verbieten, dass Staaten Investoren dazu verpflichten können, Technologie- und Wissenstransfer zu betreiben. Zudem drängen sie auf eine uneingeschränkte Marktöffnung von Wirtschaften, die nicht in gleichem Maße industrialisiert, subventioniert und technologisiert sind wie die europäischen, sprich von vornherein einen Wettbewerbsnachteil haben.

Handel wie zu kolonialen Zeiten

Der Abbau von Zöllen und die weitgehende Öffnung der Märkte hat in den Ländern Lateinamerikas zu einer Konzentration der Wirtschaften auf den Export von im Ausland nachgefragten Gütern geführt. In den meisten Ländern bedeutete dies eine Ausweitung des Landwirtschaftssektors, mehr Bergbau und den Verlust von Arbeitsplätzen in der verarbeitenden Industrie. Wie die folgende Grafik zeigt, exportieren die lateinamerikanischen Länder, die ein Abkommen mit der EU abgeschlossen haben, bis auf Mexiko und in Teilen Costa Rica, vor allem Primärrohstoffe und landwirtschaftliche Güter in die EU – mit schwerwiegenden Folgen für die dortigen Ökosysteme, die Gesundheit und Ernährungssouveränität der Menschen vor Ort sowie Konflikte um Land. Eine Diversifizierung, und vor allem der Export von Produkten mit einem höheren Mehrwert, haben nicht stattgefunden. Auch der Handel mit den vier Ländern des Mercosur, mit denen noch kein aktives Handelsabkommen besteht, basiert zu über 80% auf dem Austausch von landwirtschaftlichen Gütern und Rohstoffen. Diese Tendenz dürfte sich vertiefen, sollte das Abkommen in Kraft treten.

Anteil der Exporte landwirtschaftlicher Güter und Primärrohstoffe (inkl. Erdöl, Kohle und Gas) am gesamten Handel in die EU 2023, in Prozent
Quellen: Handelstatistiken der Europäischen Kommission zum Handel 2023 mit Peru, Ecuador, Chile, El Salvador, Honduras, Kolumbien, dem Mercosur

Währenddessen exportiert die EU in diese Länder wiederum vor allem Industriegüter mit einem hohen Mehrwert. So waren bspw. 2023 über 88% der gesamten europäischen Importe nach Peru Industriegüter, für Ecuador 78%, Chile 87% und auch der Mercosur importiert zu fast 83% verarbeitete Waren (manufactures) aus der EU. Das hat wiederum zur Folge, dass diese Länder ein teilweise drastisches Handelsbilanzdefizit mit der EU aufweisen, sprich ein starkes Ungleichgewicht im beiderseitigen Handel besteht. Dieser unausgewogene Handel vertieft die Abhängigkeit der lateinamerikanischen Länder von Industrieimporten aus der EU und ihre Auslandsverschuldung. 

Die Folgen des Handelsabkommens mit der EU fasst eine Studie des kolumbianischen Ministeriums für Wirtschaft, Industrie und Tourismus  wie folgt zusammen. 

  • Durch das Abkommen hat sich die Exportstruktur in die EU nicht verändert. Sie basiert nach wie vor auf landwirtschaftlichen Gütern und Rohstoffen, inkl. Erdöl und Kohle.
  • Das Abkommen selbst hatte keine signifikanten Auswirkungen auf den Anstieg oder die Verringerung des Handels sowie auf die Entstehung von Arbeitsplätzen. 
  • Kolumbien hat nach Inkrafttreten des Abkommens an Wettbewerbsfähigkeit verloren, gerade in einigen Schlüsselbereichen, darunter auch die Herstellung von Maschinen und optischen Instrumenten, die praktisch vom Markt verdrängt wurden. 

So oder so ähnlich gilt dies auch für die anderen Länder Lateinamerikas, die ein Handelsabkommen mit der EU abgeschlossen haben.

Weitere Informationen zum Handelsabkommen der Andinen Länder mit der EU auch in unserem Reiseführer: “EU-Kolumbien, Peru & Ecuador – Armutsverstärker oder Weg aus der Armut?” und in unserem Podcast: Armutsverstärker oder Weg aus der Armut? — Das EU-Kolumbien-Peru-Ecuador Abkommen (02.22)

Gut gegen Arbeitslosigkeit…?

Die Unterzeichnung von Handelsabkommen wird von Politiker*innen regelmäßig mit dem Argument verbunden, sie würden zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Tatsächlich können sie sogar genau das Gegenteil bewirken. Dies ist beispielsweise beim EU-Mercosur Abkommen zu befürchten. Denn derzeit erhebt der Mercosur-Raum noch hohe Zölle auf den Import verschiedener Industriegüter, wie Autos (bis zu 35%), Autoteile (bis zu 18%) und Textilien (bis zu 26%). Damit schützen die Länder zum einen ihre eigenen Industriezweige. Zum anderen hat dies dazu geführt, dass international agierende Konzerne Produktionsstätten in den Ländern aufbauen und dort relativ gut bezahlte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen. Laut Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung (Sustainable Impact Assessment, SIA) der Europäischen Kommission (2020), wurden 2016 sechs der zehn Autofabriken Argentiniens von europäischen Unternehmen betrieben: Volkswagen, Renault, Peugeot-Citroen, FCA, Mercedes-Benz und Iveco. Für Brasilien zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Fallen nun die Zölle weg, ist der Anreiz, in Ländern mit vergleichsweise hohen Löhnen zu produzieren, nicht mehr attraktiv. Zu diesem Ergebnis kommt auch die SIA, die in allen vier Ländern des Mercosur von massiven Beschäftigungsverlusten im Autosektor ausgeht. Allein in Brasilien rechnet sie mit mehr als 20.000 Jobs weniger, in Uruguay von einem Rückgang um mehr als 11%. Und dabei handelt es sich nur um einen der Industriesektoren, für die die SIA teils drastische Einbußen kalkuliert. Auch Arbeitsplätze in der Produktion von Maschinen und chemischen sowie pharmazeutischen Produkten wären betroffen.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen des EU-Mercosur Abkommens auf die Autoindustrie in unserer Publikation “Mobilitätswende ausgebremst – Das EU-Mercosur Abkommen und die Autoindustrie” (2022).

Diese Arbeitsplätze werden dann nicht automatisch in der EU gewonnen. Sie werden zwar relokalisiert, jedoch in Länder mit schlechteren Arbeitsstandards und geringeren Löhnen. Dafür ist Mexiko ein gutes Beispiel.

Bereits mit Inkrafttreten des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (North American Free Trade Agreement, NAFTA) zwischen Kanada, den USA und Mexiko 1994 siedelten sich zahlreiche Fabriken an, die für den US-amerikanischen Markt produzierten und von den geringen Lohnkosten und Umweltauflagen Mexikos sowie den nun aufgehobenen Zöllen profitierten. Mit dem Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko verschärfte sich dieser Trend weiter. Zwischen 1999 und 2023 hat sich die Produktion von Autos und Autoteilen in Mexiko fast verdreifacht, wobei 80% der Produktion in die USA exportiert werden. Dabei waren die Handelsabkommen maßgeblich, denn diese Fabriken, auch als “maquilas” bekannt, sind für die Zusammensetzung von Autos (und anderen Waren) verantwortlich, wobei die notwendigen Vorprodukte dazu zollfrei importiert und die Endprodukte dann ebenfalls zollfrei exportiert werden. Der durchschnittliche Stundenlohn in einer mexikanischen Autofabrik liegt bei 2,3 US-Dollar und damit noch unter dem chinesischer Arbeiter*innen, und 90% unter dem US-amerikanischer Arbeiter*innen. Volkswagen ist unter den fünf größten Autoproduzenten in Mexiko, auch BMW, Audi und Mercedes Benz unterhalten große Produktionsstätten im Land – und wollen diese ausbauen. So kündigte Volkswagen im Rahmen seines “Zukunftsplans” im Dezember 2024 an, bis 2030 35.000 Stellen in Deutschland abzubauen. Ein Teil davon wird in die mexikanischen Produktionsstätten des Autokonzerns nach Puebla verlegt. Dieser “Zukunftsplan” soll 1.5 Milliarden Euro an Lohnkosten einsparen. Gleiches erlebten Arbeiternehmer*innen eines Audiwerks in Brüssel, das im Februar 2025, nach 75 Jahren, seine Tore schloss. Insgesamt 5.000 Arbeiter*innen verloren ihre Arbeit. Das Unternehmen kündigte an, seine Produktion nach China und Mexiko zu verlagern. Dies sind nur zwei der aktuellsten Beispiele, wie die Strukturen, die Handelsabkommen schaffen, langfristig auch Einfluss auf Industriearbeitsplätze in der EU haben. Und obgleich dies für Mexiko wiederum ein Mehr an Arbeitsplätzen bedeutet, hat der Aufbau riesiger Industriekorridore, deren Fabriken der Produktion für den Weltmarkt dienen, massive Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit der Menschen vor Ort (siehe Box). Insofern bedeuten Handelsabkommen für Arbeitnehmer*innen jen- und diesseits des Atlantik eine lose-lose Situation. Gewinner sind international agierende Konzerne wie Volkswagen und Co.

Mexikos “Umwelthöllen”

Angestoßen durch soziale Organisationen der Asamblea Nacional de Afectados/as Ambientales de México (etwa: Nationale Versammlung der Betroffenen von Umweltzerstörung) fand 2019 die “Karawane über soziale und Umweltfolgen von transnationalen Unternehmen und Freihandel in Mexiko“, kurz ToxiTour, statt. Die internationale Delegation, bestehend aus Aktivist*innen, Abgeordnet*innen und Wissenschaftler*innen Europas, der USA und Lateinamerikas, legte auf ihrer Reise durch sechs Regionen über 2.500 km zurück und fand folgendes vor:

  • “eine systematische Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden”
  • eine “Verbreitung von Müllhalden und Deponien für hochtoxische Abfälle”
  • eine “gesundheits- und umweltbezogene Notlage”, gekennzeichnet unter anderem durch eine erschreckend hohe Zahl von Todesfällen, die vermutlich mit Unternehmensaktivitäten in verschiedenen Sektoren zusammenhängen.

Außerdem stellt sie fest, dass die Errichtung industrieller Korridore mit einer gewaltsamen Aneignung der Territorien der lokalen Bevölkerung einherging – wodurch diese ihrer “wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebensgrundlagen beraubt, ihre Gesundheit zerstört und ihre gemeinschaftlichen Strukturen zerrissen wurden.”

Mit dieser Analyse sind die Delegationsteilnehmenden nicht allein. 2023 veröffentlichten die mexikanische Regierung und der Nationale Rat für Geisteswissenschaften, Wissenschaften und Technologien eine Studie zum gesundheitlichen und umweltbezogenen Notstand in der Cuenca del Alto Atoyac bei Puebla und Tlaxcala, wo über 20.000 Fabriken stehen, darunter von Volkswagen, ThyssenKrupp, Bayer und BASF. Dies ist nur eine von 30 Regionen Mexikos, für die die Regierung von Andrés Manuel Lopez Obrador (2018-2024) den sozialen, umweltbezogenen und gesundheitlichen Notstand ausgerufen hat. Proben in Gemeinden der Cuenca del Alto Atoyac haben ergeben, dass jede*r Zweite hochtoxischen Stoffen ausgesetzt ist. In ihrem Blut wurde eine extrem hohe Konzentration von Arsen, Malathion, Glufosinat, Glyphosat, Picloram und andere Toxinen gefunden. Die Wahrscheinlichkeit an Nierenversagen zu sterben, liegt in dieser Region bis zu vier Mal über dem nationalen Durchschnitt. Auch eine akute Leukämie kommt wesentlich häufiger vor. Nicht ohne Grund bezeichnete deshalb María Elena Álvarez Buyilla, die von 2018-2024 den Nationalrat für Wissenschaften und Technologie in Mexiko leitete, diese Orte als “Umwelthöllen”.

Von Regenwaldschnitzeln, cash crops und Gift auf unseren Tellern

Ein zentrales Element der Handelsabkommen zwischen der EU und den lateinamerikanischen Ländern ist die möglichst vollständige Zollfreiheit im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, verarbeiteten Lebensmitteln sowie Pestiziden, also Agrarchemikalien. Dadurch verstärkten die Handelsabkommen bereits vorhandene Probleme in der lateinamerikanischen Landwirtschaft.

Mehr cash crops, weniger Wälder

Seit Inkrafttreten des Handelsabkommens mit den Anden-Ländern ist der Import von landwirtschaftlichen Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden, massiv angestiegen. So zum Beispiel von Palmöl aus Kolumbien, dessen Anbauflächen zwischen 2012 und 2022 um fast 50% zugenommen haben. Im gleichen Zeitraum verfünffachten sich die Exportmengen von Palmöl in die EU (bis 2019), während etwa 10.000 Hektar Wald pro Jahr der Expansion von Palmölplantagen in Kolumbien zum Opfer fielen (2013-2018).

Eine Studie von OurWorldinData gibt an, dass die Abholzung tropischer Wälder in Lateinamerika zu gut 70% auf die Produktion von für den Export bestimmten landwirtschaftlichen Gütern (und Bergbau) zurückzuführen ist. Eine interaktive Karte von Global Forest Watch gibt dazu einen guten Überblick über die Entwaldung in einzelnen lateinamerikanischen Ländern, die konstant hoch ist. In allen lateinamerikanischen Ländern, die ein Handelsabkommen mit der EU haben, ist der ursprüngliche Waldbestand seit Inkrafttreten des Abkommens zurückgegangen. Mit einem der Länder, das am meisten von Entwaldung für die Produktion von sogenannten cash crops, also für den Export produzierten landwirtschaftlichen Produkten, und Viehzucht betroffen ist, plant die Europäische Kommission in Kürze ein Handelsabkommen zu unterzeichnen: Brasilien. Eine Studie von Canopée (2025) geht davon aus, dass die erweiterten Quoten für Rindfleisch, Agrarethanol (aus Rohrzucker) sowie gesenkte Zölle auf weitere Agrarprodukte und die drastische Absenkung von Exportsteuern auf Soja in Argentinien zu einer Abholzung von 700.000 Hektar Wald im Mercosur führen könnten. Das entspricht 66 Mal der Fläche von Paris. Laut Canopée würde diese Zahl über die Zeit und Anwendung des Abkommens jedoch weiter wachsen, da Landwirt*innen aufgrund der Verschlechterung der Böden durch intensive Viehhaltung und Monokulturen auf immer neue fruchtbare Böden ausweichen müssen.

Weitere Informationen zum Zusammenhang zwischen Entwaldung, Monokulturen, Viehzucht und dem EU-Mercosur Abkommen in unserem Reiseführer: “EU-Mercosur – Voran in die (Klima-) Krise”

Tatsächlich ist die EU der zweitgrößte Importeur von Produkten, die auf Entwaldung zurückgehen. Dies betrifft etwa 15% der gesamten EU-Importe, besonders von Kakao, Sojabohnen, Palmöl, Kaffee und Rindfleisch. Ein Großteil davon kommt aus Ländern Lateinamerikas, wobei Brasilien, Argentinien und Paraguay, die Hauptherkunftsländer dieser Güter sind. In der EU haben Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich und die Niederlande den größten “Entwaldungsfußabdruck”. Um diesem Problem zu begegnen, haben die Europäischen Institutionen bereits im Juni 2023 die Europäische Entwaldungsverordnung (Regulation on deforestation-free products, EUDR) verabschiedet. Diese steht seither unter starkem Beschuss. So wurde ihre vollständige Anwendung um ein Jahr auf Dezember 2025 verschoben. Doch selbst, wenn die EUDR umfassend umgesetzt werden sollte, ist sie nicht ausreichend, um Abholzung für landwirtschaftliche Produktion abzuwenden, da sie wichtige Biome und Produkte nicht umfasst. Daher wäre es wesentlich sinnvoller, entsprechende Güter direkt von Zollsenkungen auszunehmen und den Konsum in der Europäischen Union gleichzeitig zu senken, bzw. durch weniger problematische Produkte zu ersetzen. Ebenso müssten Länder dabei unterstützt werden, ihre Produktpalette zu diversifizieren und sich zu industrialisieren. Doch all dies tun die Handelsabkommen mit der EU nicht. Stattdessen verstärken sie die Abhängigkeit lateinamerikanischer Länder von genau diesem landwirtschaftlichen Produktionsmodell.

Mit dem EU-Mercosur Abkommen gegen entwaldungsfreie Lieferketten

Nach vielfältiger Kritik am EU-Mercosur Abkommen aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, dass dieses zu noch höheren Entwaldungsquoten in den südamerikanischen Ländern führen würde, initiierte die Europäische Kommission 2022 ein Revisionsverfahren. Mit der Erarbeitung eines Zusatzdokumentes wollte sie Wald- und Klimaschutzaspekte stärken und beim schwachen Nachhaltigkeitskapitel nachbessern. Im Dezember 2024 wurden diese Verhandlungen beendet. Die angekündigten Verbesserungen beim Waldschutz sind jedoch völlig unzureichend und werden außerdem von einem sogenannten “Ausgleichmechanismus” (rebalancing mechanism) konterkariert. Dieser kann dazu genutzt werden, Umweltgesetzgebungen, die Auswirkungen auf den beiderseitigen Handel haben könnten, auszuhebeln.

Große Umweltorganisationen wie Greenpeace, ClientEarth und CAN Europe befürchten, dass dies auch auf die europäische Entwaldungsverordnung zutreffen könnte. Diese war der brasilianischen Regierung schon lange ein Dorn im Auge. Sie hätte Auswirkungen auf bis zu ein Drittel der brasilianischen Exporte in die EU gehabt. In einem Brief forderte die Regierung unter Präsident Lula die Europäische Union dazu auf, die vollständige Anwendung der Verordnung (geplant ursprünglich ab Dezember 2024) zu verschieben sowie die Berichtspflichten zu überdenken. Beides ist geschehen, nicht nur wegen des Protestes aus Brasilien, aber auch deswegen. Die Anwendung der EUDR wurde auf Ende 2025 verschoben. Zudem erkennt der Ausgleichsmechanismus im Anhang zu Nachhaltigkeitsaspekten Zertifikate an, die von Ämtern der Mercosur-Länder ausgestellt wurden. Damit können Produkte ohne weitere Prüfung der Einhaltung europäischer Standards importiert werden. Unternehmen werden damit effektiv von ihren Sorgfalts- und Berichtspflichten entbunden (Paragraph 55). Auch fließt das EU-Mercosur Abkommen positiv in die Risikobewertung der Länder im Rahmen der EUDR ein (Paragraph 56a). Das hat dazu geführt, dass Argentinien, Brasilien und Paraguay trotz ihrer extrem hohen Entwaldungsraten beim Benchmarking der Länder, also der Einteilung in Risikokategorien, als Standard-Risikoländer eingestuft wurden. Uruguay sogar als “Niedrigrisiko-Land”. Diese Klassifizierung hat Auswirkungen auf die Häufigkeit der Einfuhrkontrollen von Produkten aus diesen Ländern.

Der Ausgleichsmechanismus ist jedoch nicht nur eine Gefahr für die Entwaldungsverordnung. Er könnte auch dazu genutzt werden, Gesetzgebungen über Maximalrückstände von Pestiziden auf importierten Lebensmitteln und andere zukünftige Umweltrichtlinien anzugreifen. Denn, so Paragrah 10: „Handelspolitische Maßnahmen zu Umweltzwecken sollten kein Mittel willkürlicher oder nicht zu rechtfertigender Diskriminierung oder eine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels darstellen. Einseitige Maßnahmen zur Bewältigung von Umweltproblemen außerhalb der Gerichtsbarkeit des Einfuhrlandes sollten vermieden werden.“

So schreibt denn auch die brasilianische Regierung: “Ein beispielloser Mechanismus wurde nun geschaffen, der einseitige Maßnahmen einer der Vertragsparteien verhindert, durch die das im Abkommen festgelegte Gleichgewicht gefährdet werden könnte – da solche Maßnahmen potenziell die ausgehandelten Handelszugeständnisse negativ beeinflussen (…) könnten.” Das heißt, mit diesem Mechanismus könnten sämtliche Klimaschutzmaßnahmen mit dem Hinweis auf eine negative Beeinflussung des Handels ausgehebelt werden.

Bild von Waldbrand

Wenig Land für Viele, viel Land für Wenige

In keiner anderen Weltregion ist Ackerland so ungleich verteilt wie in Lateinamerika. Mehr als 75% der landwirtschaftlich genutzten Fläche befindet sich in der Hand von 10% der größten Landeigentümer, während die unteren 50% gerade einmal 2% besitzen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit von landwirtschaftlichen Kleinbetrieben und die Ernährungssouveränität, also die Möglichkeit eines Landes, sich selbst mit guten Lebensmitteln zu versorgen, ohne auf Importe aus dem Ausland angewiesen zu sein. Hinzu kommt, dass Lebensmittel in Lateinamerika immer teurer werden, wie eine Studie der Rosa Luxemburg Stiftung (2022) zeigt.

In Chile bspw. hat sich die Zahl der Menschen, die sich nicht ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgen konnten, zwischen 2014 und 2018 von 10% auf 20% verdoppelt. Bereits davor nahm die Abhängigkeit vom Import landwirtschaftlicher Produkte für den nationalen Konsum zu. Allein zwischen 2012 und 2020 stieg dieser um 38%. Eine Tendenz, die wiederum mit der Abnahme der eigenen Produktion von Lebensmitteln einhergeht. So gingen zwischen 1997 und 2020 die Anbauflächen von Hülsenfrüchten und Wurzelgemüse um knapp zwei Drittel, die Anbauflächen von Getreide um ein Drittel und die Anbaufläche von Gemüse um ein Viertel zurück. Ein Oxfam-Bericht (2016) zeigt, wie ungleich verteilt das Land in Chile ist: 75% der agrarisch genutzten Flächen befinden sich in der Hand von 1% der größten Betriebe, während die restlichen 99% das verbleibende Viertel bewirtschaften. Das hat zur Folge, dass Chile zwar ein Nettoexporteur von Agrarprodukten ist, sich die Bevölkerung aber zusehends weniger mit ausreichend Nahrungsmitteln versorgen kann. Auch das Handelsabkommen mit der EU verstärkt diesen Teufelskreis. Das 2024 “modernisierte” Interims-Handelsabkommen zwischen der EU und Chile schafft Zölle auf nahezu alle landwirtschaftlichen Produkte ab, wodurch der Handel damit noch lukrativer wird. Bereits 2023 waren mehr als ein Drittel aller chilenischen Exporte in die EU landwirtschaftliche Produkte (inkl. Fisch) (siehe Grafik 2). Mehr als die Hälfte davon sind Nüsse und Früchte, darunter auch Chiles Exportschlager, die Avocado. Chile ist der drittgrößte Avocadozulieferer der EU, nach Kolumbien und Peru. In allen drei Ländern ist der Export von Avocados in die EU nach Inkrafttreten des Handelsabkommens massiv angestiegen, mit negativen Folgen für die Umwelt, den Zugang zu Wasser und die Gesundheit der lokalen Bevölkerung.

Avocado – ein Paradebeispiel für umweltschädlichen Handel

Die Avocado ist in den europäischen Supermärkten beliebter denn je. Trotz lang anhaltender Kritik an hohem Wasserverbrauch, Umweltzerstörung und schlechten Arbeitsbedingungen nimmt der Import der grünen Frucht in die EU weiter zu. Seit Inkrafttreten der Abkommen mit den Anden-Ländern und Chile hat sich der Importwert von Avocados aus Peru, Kolumbien und Chile vervielfacht. So exportierte Kolumbien 2014 noch Avocados im Wert von 3 Millionen Euro in die EU. Zehn Jahre später waren es bereits 300 Millionen Euro. Noch drastischer ist das Beispiel Peru, wo der Exportwert im selben Zeitraum von knapp 100 Millionen Euro auf über 900 Millionen Euro anstieg. Das Abkommen hat den Handel vereinfacht – mit gravierenden Konsequenzen in den Herkunftsländern. Für 2 – 3 Avocados werden im Schnitt 1000 Liter Wasser benötigt, was in wasserarmen Regionen zu sozialen Konflikten führt. In Chile beanspruchen Plantagen in Regionen wie Petorca große Mengen des knappen Wassers. Im privatisierten Wasserregime Chiles sichern sich große Plantagenbetreiber den Zugang zu Wasser, während die Bevölkerung unter Wasserknappheit leidet und lokale Landwirt*innen ihre Lebensgrundlage verlieren.

Das Hauptproblem ist das Wassergesetz aus den Zeiten Pinochets, das Wasser privatisiert und zu einer Ware gemacht hat. Ein Bauer ohne Wasser kann mit seinem Land nichts anfangen.

—Rodrigo Sánchez Villalobos, Bürgermeister von La Ligua

Bild von Rodrigo Sanchez Villalobos

In Kolumbien verdrängen exportorientierte Avocado-Monokulturen den traditionellen Kaffeeanbau, wodurch sich die Schere zwischen Großgrundbesitzer*innen und Kleinbauern und -bäuerinnen weiter öffnet. Zudem müssen viele Arbeiter*innen auf diesen Plantagen mit prekären Zeitverträgen, ohne gewerkschaftlichen Schutz, am Existenzminimum arbeiten, wie eine Studie von SOMO (2018) aus Peru zeigt.

Avocados sind kein Einzelfall – aber ein Paradebeispiel für ein Handelssystem, das Profite und Wachstum über Menschenrechte, Ernährungssouveränität und ökologische Grenzen stellt.

Handel mit landwirtschaftlichen Produkten ist jedoch keine Einbahnstraße. Auch die EU will neue Absatzmärkte für europäische Lebensmittel erschließen; gerade im Bereich der Milchprodukte, aber auch bei verarbeiteten Produkten wie Olivenöl und Wein drängt sie auf eine vollständige Öffnung der lateinamerikanischen Märkte – und das, obwohl diese in den Ländern oder der Region bereits ausreichend produziert werden. Dadurch nimmt auch der Wettbewerb zwischen Bauern und Bäuerinnen verschiedener Weltregionen zu.

Um diesen Entwicklungen eine Alternative entgegen zu setzen, hat La Via Campesina, der größte Zusammenschluss von Kleinbauern und -bäuerinnen weltweit, “sich der gewaltigen Aufgabe verschrieben, ein globales Rahmenwerk für den Handel zwischen Ländern zu entwickeln – basierend auf den Prinzipien der Ernährungssouveränität, Solidarität, Zusammenarbeit und Internationalismus, in dem Land, Wasser, Saatgut und Territorien keine bloßen Waren sind.”

Giftige Geschäfte

Nicht nur landwirtschaftliche Produkte werden durch Handelsabkommen günstiger und deren Handel attraktiver, sondern auch solche, die für den Anbau von eben diesen Produkten bestimmt sind: Pestizide, von der Industrie auch als “Pflanzenschutzmittel” bezeichnet.

Europäische Länder sind für ein Drittel aller Pestizidexporte weltweit verantwortlich. Laut einem Bericht von Public Eye (2020) wurden aus der EU (noch inkl. Großbritannien) auch über 80.000 Tonnen in der EU nicht zugelassener Pestizide exportiert. Drei Viertel davon in Länder mit geringem oder mittlerem Einkommen, darunter fast alle lateinamerikanischen Länder. Eine Praxis, die auch 2025 weiter besteht – mit verheerenden Folgen für Umwelt und Menschen vor Ort. In Brasilien allein wurden zwischen 2009 und 2019 über 4.300 Pestizidvergiftungen pro Jahr registriert, wobei von einer bis zu 50% höheren Dunkelziffer ausgegangen wird. Zudem sind Fehlgeburten und Kinder, die mit Missbildungen auf die Welt kommen oder chronische Krankheiten entwickeln, in Gemeinden in der Nähe von aus der Luft mit Pestiziden bespritzen Feldern (eine in der EU verbotene Praxis) um ein Vielfaches höher als im Durchschnitt, wie unter anderem Untersuchungen aus Argentinien zeigen.

Export in der EU nicht zugelassener Pestizide 2018, in Tonnen

Auch Länder Zentralamerikas gehören zu den Empfängern dieser hochgiftigen Substanzen, und das, obwohl deren nationale Gesetze einen solchen Import verbieten. Darauf verwies eine Studie von CIEL (2023), die ebenso zeigte, dass dieser Handel sowohl gegen das Basler Übereinkommen, das Menschen und Umwelt vor hochgiftigem Abfall (auch Pestiziden) schützen soll, wie auch gegen internationales Menschenrecht verstößt. Interessanterweise wird eben die Einhaltung und Umsetzung des Basler Übereinkommens im Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung des Handelsabkommens zwischen der EU und Zentralamerika explizit erwähnt. Das gleiche gilt für das Handelsabkommen mit Mexiko, wo sich unter anderem die deutschen Chemiegiganten Bayer und BASF mit dem Verkauf von hochschädlichen Pestiziden eine goldene Nase verdienen. Damit bestätigt sich, was zivilgesellschaftliche Organisationen seit langem kritisieren: Die Nachhaltigkeitskapitel in den europäischen Handelsabkommen sind nicht mehr als ein Feigenblatt, hinter dem umwelt- und gesundheitsschädlicher Handel aktiv weiterbetrieben wird.

In vielen Ländern Lateinamerikas hat der Einsatz von Pestiziden in den letzten zwei Jahrzehnten massiv zugenommen. 

Pestizidnutzung ausgewählter lateinamerikanischer und europäischer Länder zwischen 2000 – 2022 im Vergleich, in Tonnen
Quelle: Eigendarstellung auf Basis der FAO, 2024
Anstieg der Pestizidnutzung in Chile seit Inkrafttreten des Handelsabkommens, in Tonnen
Quelle: Eigendarstellung auf Basis der FAO, 2024

Diese Zunahme ist direkt mit deren Konzentration auf den großflächigen Anbau von landwirtschaftlichen Produkten für den Export verbunden. Denn Monokulturen sind wesentlich anfälliger für Schädlingsbefall als biodiverse Anbaugebiete. Während sich die Europäische Kommission im Rahmen der Strategie “Vom Hof auf den Tisch” vorgenommen hat, Pestizidnutzung bis 2030 um die Hälfte zu minimieren, ökologische Landwirtschaft zu fördern und Biodiversität zu schützen, fördert sie mit ihren Handelsabkommen das genaue Gegenteil. Denn Zölle auf Pestizide werden massiv gesenkt oder vollständig abgeschafft, wodurch der Handel mit diesen Produkten beflügelt wird. Mit Inkrafttreten des EU-Mercosur Handelsabkommens würden für den Import von Pestiziden nach Brasilien und Co. statt der heute bis zu 18% Zölle keine mehr anfallen – selbst auf solche, die in der EU aufgrund ihrer Gefahr für die menschliche Gesundheit und Umwelt verboten sind.

Entsprechend begrüßte der Vorsitzenden des Deutschen Verbandes der chemischen Industrie Wolfgang Große Entrup den Abschluss der Verhandlungen zum Abkommen im Dezember 2024 mit den Worten: „Endlich! In wirtschaftlich als auch politisch schwierigen Zeiten wartet die europäische Industrie auf positive Signale. Die heutige Einigung ist ein wichtiger Schritt – für mehr Wachstum und für eine starke Stellung der EU als souveräner globaler Akteur.“

Mehr Informationen zu den Folgen des EU-Mercosur Abkommens auf den Handel mit Pestiziden und den Auswirkungen auf die Länder des Mercosur in unserem Reiseführer: EU-Mercosur – ein giftiges Abkommen” und in unserem  Podcast: Giftige Geschäfte: Wie das EU-Mercosur-Abkommen den Handel mit Pestiziden befördert

Das tägliche Gift auf unseren Tellern

Die EU ist sehr stolz auf ihre hohen Lebensmittelstandards. Doch immer wieder weisen Studien darauf hin, dass über Re-Importe hochgefährliche Pestizidwirkstoffe zurück in die EU gelangen. Das Pesticides Action Network veröffentlichte 2024 eine Studie, in der sie auf den geprüften Lebensmitteln 69 der 197 in der EU als hochgefährlich eingestuften Pestizidwirkstoffe fand. Brasilien ist dabei unter den Hauptherkunftsländern dieser giftigen Rückstände. Auch Costa Rica, Argentinien, Peru, Kolumbien und Chile stehen auf der Liste. Sollte das EU-Mercosur Handelsabkommen in Kraft treten, wird der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, auf denen hohe Rückstände gefunden wurden, ausgeweitet. Gleichzeitig werden Kontrollen aber verringert. In Artikel 7 des Kapitels über gesundheitliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen heißt es: “Die Parteien vereinbaren, gegebenenfalls die Kontrollen und Überprüfungen zu vereinfachen und die Häufigkeit der Einfuhrkontrollen, die von der einführenden Partei für Produkte der ausführenden Partei durchgeführt werden, zu verringern.”

Aus diesen und weiteren Gründen im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Lebensmittelstandards in der EU und dem Mercosur hat sich der Europäische Verbraucher*innenverband (BEUC) kurz vor Beendigung der Verhandlungen kritisch zum Abkommen geäußert. In seinem Statement vom November 2024 warnt der Verband, dass das Abkommen wahrscheinlich weder die Interessen der Verbraucher*innen ausreichend schützt, noch mit den Nachhaltigkeitszielen der EU in Einklang steht.

Tatsächlich sind die unterschiedlichen Standards, die zu geringeren Produktionskosten und damit zu niedrigen Preisen der Mercosur-Produkte führen, einer der Hauptgründe für die rigorose Ablehnung des Abkommens durch europäische Bauern und Bäuerinnen, die den dadurch entstehenden ungleichen Wettbewerb kritisieren.

Bild vom Agrarflug

Gleichstellung, ja gerne! Aber nur für Konzerne

Handelsabkommen haben zum Ziel, gleiche Bedingungen für internationale Marktakteure, sprich Konzerne, im nationalen Markt des Partnerlandes herzustellen. Zahlreiche Kapitel in den Abkommen beschäftigen sich mit dem Abbau von tarifären (also zoll-basierten) und nicht-tarifären Handelshemmnissen (staatliche Vorschriften, die sich auf die geplanten Investitionen von Unternehmen im Partnerland auswirken können). Bei der Gleichstellung der Geschlechter gibt sich die Kommission im Rahmen ihrer Abkommen wesentlich weniger Mühe. Internationaler Handel ist nicht gender-neutral. Das sagt auch die Europäische Kommission, weshalb “gender mainstreaming” im Zusammenhang mit Handelsabkommen nun offizieller Bestandteil ihres diskursiven Arsenals ist. Sowohl in ihrer Strategie zu Geschlechtergleichstellung 2020-2025 als auch in ihrem III. Gender Action Plan erklärt sie, Geschlechtergleichstellung im Rahmen der europäischen Handelspolitik aktiv fördern zu wollen. Dazu sollen Frauen dabei unterstützt werden, von den sich aus dem verstärkten Handel ergebenden wirtschaftlichen Möglichkeiten zu profitieren. Der einzige Unterschied zwischen den neuen und älteren Handelsabkommen besteht jedoch nur darin, dass sie Geschlechtergleichstellung überhaupt zum Thema machen – ohne etwas an dem eigentlichen Handel zu ändern.

So enthält das Handelsabkommen der EU mit Chile ein alleinstehendes Kapitel zu Geschlechtergleichstellung. Dieses Kapitel ist jedoch ebenso wie das Nachhaltigkeitskapitel nicht sanktionsbewehrt. Im Handelsabkommen mit den vier Mercosur-Ländern, hat es das Thema immerhin in den Anhang zum Nachhaltigkeitskapitel geschafft (Art. 5). Mehr als eine Absichtserklärung “die Bestimmungen des Abkommens so umzusetzen, dass gleiche Chancen und Gleichbehandlung von Frauen und Männern gefördert werden und diese Perspektive in Handels- und Investitionspolitiken integriert wird,” wird dort aber nicht vereinbart. Mit Mexiko allerdings, mit dem die EU erst kürzlich Verhandlungen über ein “modernisiertes” Handelsabkommen abgeschlossen hat, gibt es kein explizites Kapitel zur Geschlechtergleichstellung. Selbst im Nachhaltigkeitskapitel des Abkommens kommt das Wort “gender” nur ein Mal vor.

Anstatt die Verpflichtung zur Stärkung von Frauen in ein einzelnes Kapitel zu verbannen, sollte das Thema Gleichstellung ein Leitstern jeglicher Handelsverhandlungen sein. Denn die Auswirkungen von Handelsabkommen auf Frauen sind vielfältig, wie brasilianische und argentinische Wissenschaftlerinnen am Beispiel des EU-Mercosur Abkommens dargestellt haben. In ihren Untersuchungen kommen sie zu den folgenden Ergebnissen:

  1. Das Abkommen öffnet Märkte und verstärkt Wettbewerb in Sektoren, in denen vor allem Frauen arbeiten, wie dem Textilsektor, aber auch in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, die in den südamerikanischen Ländern von Frauen geprägt sind. Dadurch kommt es zu Arbeitsplatzverlusten und verstärktem Preisdruck, der sich wiederum auf die ohnehin schlechten Arbeitsbedingungen der Arbeiter*innen auswirkt.
  2. Es vermindert Staatseinnahmen, weil Exportabgaben und Zolleinnahmen wegfallen. Der sich daraus ergebende Zwang zur staatlichen Kostenreduktion trifft oft die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die gerade für Frauen wichtig sind. Sie leisten nach wie vor einen Großteil der Sorgearbeit. Werden Kitas geschlossen, Schulen und Krankenhäuser privatisiert und öffentlicher Transport teurer, müssen Frauen noch mehr Zeit für die Kinder- und Altenbetreuung und die Suche nach bezahlbaren Alternativen aufbringen.
  3. Die Ausweitung von Monokulturen und Viehzucht, die durch das EU-Mercosur Abkommen befördert wird, führt zum einen zur Verdrängung von Menschen von ihrem Land und damit einhergehend zu Konflikten um Land. Frauen stehen oft an deren Spitze. Zum anderen steigen die Gesundheitsgefahren durch den zunehmenden Einsatz von Pestiziden. Dies hat sowohl auf die reproduktive Gesundheit von Frauen Auswirkung (siehe Kapitel 5.3), als auch auf den zeitlichen Aufwand für die Pflege kranker Angehöriger.

Schon 2018 wies das EU-Parlament die Europäische Kommission in einer umfassenden Entschließung zur Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen der EU darauf hin, “dass eine faire und inklusive internationale Handelspolitik eines klar festgelegten Rahmens bedarf, der dazu beiträgt, die Stellung der Frau zu stärken und ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben, die Umwelt zu schützen und die soziale Gerechtigkeit, die internationale Solidarität und die internationale wirtschaftliche Entwicklung zu stärken.” Seitdem ist wenig passiert, oder, wie es die Gender and Trade Coalition im Bezug auf ähnliche Entwicklungen beim Internationalen Währungsfond, der Weltbank und anderen ausdrückt: “An ihren politischen Instrumenten zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit wurden keine Änderungen vorgenommen; vielmehr wurde das Thema Geschlecht lediglich in die Diskussion eingefügt – es wurde Gender hinzugefügt und umgerührt.“

Von Feigenblättern, die Umweltzerstörung und Klimakrise verdecken

Der internationale Handel kann schädliche Umweltauswirkungen haben, die mit Veränderungen im Umfang und in der Zusammensetzung der Produktion infolge des zunehmenden Handels verbunden sind.

EU-Kommission (2025)

Bild von Valdis Dombrovskis

Die Folgen der Handelsabkommen mit Lateinamerika bestätigen diese Aussage. Doch die Umweltschäden hören nicht bei den landwirtschaftlichen Monokulturen, dem Anbau von cash crops und den riesigen, exportorientierten Industriekorridoren auf.

Hier zwei weitere Beispiele:

Garnelenfarmen in Ecuador

Garnelen sind nach Erdöl das zweitwichtigste Exportprodukt Ecuadors in die EU. Mit Inkrafttreten des Abkommens 2017 und dem vollständigen Wegfall von Zöllen hat der Export von Garnelen nochmal stark zugenommen.

Garnelenimporte der EU aus Ecuador (2002 – 2024), in Tonnen
Quelle: Eurostat 2025
Garnelenimporte der EU aus Ecuador (2002 – 2024), in Euros
Quelle: Eurostat 2025

Die Ex-Post Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zum Abkommen mit den Anden-Ländern fasst die Folgen dieses Trends so zusammen: “Es ist wahrscheinlich, dass bereits bestehende Belastungen für Biodiversität und Klima im Zusammenhang mit der Garnelenzucht – z. B. die Degradierung und Abholzung von Mangrovengebieten, Wasserverschmutzung und CO₂-Emissionen – durch das Abkommen weiter verstärkt werden.” Das bestätigt auch eine kürzlich erschienene Studie (2025) von PowerShift. So wurden 2020 bereits schätzungsweise 70% des Mangroven Ökosystems Ecuadors durch die Ausbreitung von künstlich angelegten Garnelenfarmen zerstört. Zudem zeigt die Studie, dass das Kapitel “Handel und nachhaltige Entwicklung” des Handelsabkommens keine passenden Maßnahmen enthält, um die fortschreitende Entwaldung zu stoppen.

Bild von Garnele

Lithium- und Kupferabbau in Chile

Die neueren Handelsabkommen der EU werden inzwischen um spezifische Kapitel zu Energie und Rohstoffen (Energy and Raw Materials Chapter, ERM) ergänzt. Diese verbieten Abgaben auf exportierte Rohstoffe, untersagen staatliche Preisgestaltung, die nationale Unternehmen bevorzugen würde, und sichern europäischen Unternehmen freien Zugang zu Energie und Rohstoffen eines Landes, inklusive des Rechts, diese ungehindert aus dem Land zu exportieren. Sowohl das Abkommen mit Mexiko (noch nicht ratifiziert), als auch mit Chile enthalten ein solches Kapitel.

Rohstoffe aus Chile sind für die Europäische Union von strategischer Bedeutung: Rund 80% der europäischen Lithiumimporte und etwa 20% der Kupferimporte stammen von dort. Lithium ist ein zentraler Rohstoff für die Batterieproduktion. Kupfer wird unter anderem für Solar- und Windkraftanlagen benötigt. Ohne die Sicherstellung dieser Rohstoffe wäre die angestrebte grüne Transformation Europas kaum umsetzbar. Doch während die europäischen Importe ansteigen, hinterlässt der Abbau dieser Rohstoffe in Chile schwere ökologische und soziale Spuren.

Bild von Soquimich Lithium-Mine
Die Lithiummine Soquimich befindet sich in der Atacama-Wüste in Chile. Bild: Nuno Luciano CC-BY-2.0

Der Lithiumabbau konzentriert sich auf die Salare der Atacama-Wüste, eines der trockensten Gebiete der Erde. Der Abbau des „weißen Goldes“ ist sehr wasserintensiv und setzt Umwelt und lokale Bevölkerung massiv unter Druck. Der enorme Wasserbedarf führt zu einem Absinken des Grundwasserspiegels, der nicht nur bedrohte Tierarten, sondern auch die Lebensgrundlage indigener Gemeinschaften gefährdet. Der Lithiumabbau verstärkt so die Wasserknappheit, verschärft soziale Konflikte und zerstört fragile Ökosysteme.

Auch der Kupferabbau hinterlässt massive sozial-ökologische Schäden. Der immer geringere Erzgehalt in den Lagerstätten führt dazu, dass mehr Energie und Wasser genutzt werden müssen, um dieselbe Menge an Kupfer zu gewinnen. Durch den Bergbau in der Atacama-Wüste werden Umweltgifte wie Arsen freigesetzt, was in Folge wieder chemisch gebunden und in der Wüste gelagert wird. Zudem zeigen Studien in der Kupferhauptstadt Antofagasta eine vielfach höhere Krebsrate wegen Arsenkontamination in der Region. Besonders betroffen ist das Gebiet um die vom chilenischen Bergbaukonzern Codelco betriebene Schmelzanlage Ventanas, etwa 140 Kilometer nordwestlich von Santiago de Chile. Hier kam es 2018 zu einer massiven Umweltkatastrophe: Über 600 Menschen in den Städten Quintero und Puchuncaví litten nach toxischen Emissionen unter Symptomen wie Erbrechen von Blut, Lähmungen und Hautausschlägen – Greenpeace sprach von einem „chilenischen Tschernobyl“.

Handelsabkommen der EU, wie das modernisierte Interims-Handelsabkommen mit Chile, tragen dazu bei, diese Entwicklungen weiter zu verstärken. Europas handelspolitische Strategie, um die eigene „grüne Transformation“ voranzubringen, hat einen hohen Preis für die Umwelt, das Klima und die lokale Bevölkerung Chiles.

Dennoch sieht sich die EU als Vorreiterin für einen klima- und umweltfreundlichen Handel, der Menschenrechte schützt. Und das u.a. aus folgenden Gründen:

1

Eine Menschenrechtsklausel ist als “wesentlicher Bestandteil” in den Handelsabkommen verankert. Auch das Pariser Klimaschutzabkommen soll in zukünftige Handelsabkommen als solches integriert werden. Vermeintlich bedeutet dies, dass Verstöße gegen das Pariser Abkommen oder vom Staat ausgehende Menschenrechtsverletzungen zu einer vollständigen oder teilweisen Aussetzung des Handelsabkommens führen könnten. Tatsächlich ist dies aber noch nie passiert. Bislang wurde die Menschenrechtsklausel fast nur gegen afrikanische Staaten und im Falle von Staatsstreichen oder Wahlmanipulation angewandt. Dabei kam es wahlweise zu Konsultationen, dem Absagen von Treffen oder dem Aussetzen von Kooperationsprogrammen. Der Wille zur Anwendung dieser Klausel darf entsprechend bezweifelt werden. In den Abkommen mit Lateinamerika heißt es:

Sollte eine Vertragspartei davon ausgehen, dass Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens nicht eingehalten werden, können diese “geeignete Maßnahmen” veranlassen, wobei “der Vorzug den Maßnahmen gegeben wird, die das Funktionieren dieses Übereinkommens am wenigsten behindern” (Art. 58 EU-Mexiko Globalabkommen, Art. 8 EU-Andines Abkommen, Art. 200 EU-Zentralamerikanisches Handelsabkommen). Von den bereits angewandten Abkommen verweist nur jenes mit Chile explizit darauf, dass auch eine Aussetzung des Abkommens eine “geeignete Maßnahme” sein kann (Art. 1.6, EU-Chile Assoziierungsabkommen). Das Abkommen mit dem Mercosur wäre ebenso weitgehend und schließt außerdem das Pariser Abkommen als wesentlichen Bestandteil ein.

Die Menschenrechtssituation in vielen lateinamerikanischen Ländern ist besorgniserregend. In Mexiko gelten weit über 120.000 Menschen als vermisst. Anfang April 2025 aktivierte der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen der Vereinten Nationen einen Prozess, der zur Vorstellung der Menschenrechtslage in Mexiko vor der UN-Generalversammlung führen könnte und nur dann angewandt wird, wenn gute Gründe zur Annahme bestehen, dass im Land systematisch und generalisiert Menschen verschwunden werden.

Auch in anderen Ländern ist die Situation nicht besser. Human Rights Watch (2025) fasst die Situation in El Salvador wie folgt zusammen: “Seit seinem Amtsantritt im Jahr 2019 hat die Regierung Bukele systematisch demokratische Institutionen abgebaut und die Macht in der Exekutive konzentriert. Der im März 2022 verhängte Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft und setzt verfassungsmäßige Rechte außer Kraft. Die Behörden haben weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen begangen, darunter massenhafte willkürliche Inhaftierungen, Fälle des Verschwindenlassens, Folter und Misshandlungen von Inhaftierten sowie Verstöße gegen rechtsstaatliche Verfahren.”

Auch die massiven und von der UNO in einem Bericht zusammengefassten Menschenrechtsverletzungen, inklusive Folter und Vergewaltigung, die von den chilenischen Carabineros 2019 und Anfang 2020 während der dortigen sozialen Proteste verübt wurden, waren nicht mal eine Konsultation wert. Stattdessen wurden die Verhandlungen zu einem “modernisierten” Handelsabkommen in dieser Zeit im Rahmen von Verhandlungsrunden aktiv vorangetrieben.

Andererseits führt das krasse Machtgefälle zwischen der wirtschaftlich überlegenen EU und den lateinamerikanischen Ländern dazu, dass die Aktivierung der Klausel aufgrund von Menschenrechtsverletzungen, die durch europäische Länder verübt werden, völlig ausgeschlossen erscheint und tatsächlich noch nie stattgefunden hat. Entsprechend sind diese “wesentlichen Bestandteile” des Klima- und Menschenrechtsschutzes nicht mehr als ein Feigenblatt.

2

Alle Handelsabkommen enthalten ein Nachhaltigkeitskapitel. Diese Kapitel enthalten Bestimmungen zur Einhaltung und Umsetzung von Arbeitsstandards, multilateralen Umweltabkommen, Klimaschutzabkommen und anderen Themen, die dem Nachhaltigkeitsbereich zugeordnet werden. Zudem wird eine verstärkte Zusammenarbeit in diesen Bereichen vereinbart. Das ist durchaus sinnvoll, aber nicht ausreichend. Besser wäre es, diese Kapitel und ihre Bestimmungen wären auch effektiv durchsetzbar. Stattdessen führt eine Nichteinhaltung lediglich zur Anrufung eines Expert*innenpanels. Aber in den meisten Fällen kommt es nicht einmal dazu. Tatsächlich haben peruanische Organisationen und kolumbianische Gewerkschaften bereits Anträge bei der Europäischen Kommission eingereicht, um Verstöße gegen ILO-Kernarbeitsnormen und Umweltgesetzgebungen im Rahmen einer offiziellen Beschwerde durch ein Expert*innenpanel bewerten zu lassen. Die Europäische Kommission leitete ein solches Verfahren jedoch bislang in keinem der Fälle ein.

In neueren Handelsabkommen sollen nun Verstöße gegen das Pariser Klimaschutzabkommen und die ILO-Kernarbeitsnormen mit Sanktionen bewehrt werden. Bislang ist dies nur im Falle des EU-Neuseeland-Abkommens geschehen. Wenigstens teilweise erfüllt das EU-Mercosur Abkommen diesen Anspruch, weil der Verbleib im Pariser Abkommen ein “wesentlicher Bestandteil” ist. Das Interims-Freihandelsabkommen mit Chile, das erst im Februar 2025 in Kraft trat, enthält dagegen lediglich eine vage gehaltene gemeinsame Erklärung, in der eine Revision des Nachhaltigkeitskapitels angekündigt wird. In dieser “könnte” es zur Verstärkung der bestehenden Durchsetzungsmechanismen kommen. Aber die stärksten Nachhaltigkeitskapitel bringen nichts, wenn das Handelsabkommen Entwaldung, schlechte Arbeitsbedingungen und umweltschädliche Produktion fördert.

Während die Europäische Kommission die Umweltauswirkungen ihrer Handelsabkommen hinter Feigenblättern versteckt, weitet sie die Macht international agierenden Unternehmen aus. Diese können mithilfe eines Konzernklagemechanismus Staaten vor ein exklusives Schiedsgericht ziehen, wenn deren Klima- und Umweltschutzmaßnahmen ihr Geschäft beeinträchtigen.

Macht, Mächtiger, Konzernklagerechte

Während der Debatte um das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) waren sie in aller Munde: internationale Schiedsgerichte, die hinter verschlossenen Türen Konflikte zwischen Staaten und Investoren verhandeln. Die Investor-Staat-Streitbeilegung, auch als ISDS (investor-state dispute settlement) bekannt, ist ein Konzernklagerecht, das häufig in internationalen Investitionsschutzabkommen verankert ist. Weltweit sind mehr als 2.500 dieser Abkommen in Kraft. Nach massiven Protesten kündigte die Europäische Kommission 2015 eine Reform des ISDS-Mechanismus an. Fortan hieß er in den von ihr vorgeschlagenen Vertragsdokumenten dann Investitionsgerichtssystem (Investment Court System, ICS). An der grundlegenden Funktionsweise ändert sich aber nichts. Nach wie vor können private Investoren Staaten vor ein exklusives Schiedstribunal ziehen, wenn deren Geschäfte im Land durch staatliche Entscheidungen behindert werden. Dort können sie diese auf exorbitante Schadensersatzsummen verklagen. Derzeit liegt die durchschnittliche Entschädigung, die Investoren von Schiedstribunalen bei diesen Klagen zugesprochen wird, bei 250 Millionen US-Dollar. Geld, das zu neuen Schulden führt und von den Steuerzahler*innen des verklagten Landes gezahlt werden muss. Der ISDS-Mechanismus ist rein einseitig. Nur Investoren können vor diese Tribunale ziehen, Staaten oder betroffene Gemeinden können es nicht.

Die Gründe für eine Konzernklage sind vielfältig: die Kündigung oder Nicht-Verlängerung einer Lizenz zum Bergbau oder Erdölförderung aufgrund von Umweltbedenken oder sozialen Konflikten, Einnahmeverluste wegen Gesundheitsschutzmaßnahmen im Zuge der Covid19-Pandemie oder die Verstaatlichung von strategischer Infrastruktur oder des Rentensystems. So hängt über Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes und zum Wohle der Allgemeinheit stets das drohende ISDS-Schwert. Trotzdem werden auf EU-Ebene weder die über 1.000 bilateralen Investitionsschutzabkommen, die EU-Staaten mit Drittländern abgeschlossen haben, noch der reformierte ICS-Mechanismus angetastet. Die 184 aktiven Investitionsschutzabkommen, die die 27 EU-Mitgliedsstaaten derzeit mit lateinamerikanischen und karibischen Staaten unterhalten, haben bereits zu 154 Konzernklagen geführt. 149 Mal waren es europäische Investoren, die lateinamerikanische und karibische Staaten verklagt haben. Nur fünf Mal haben Investoren Lateinamerikas, europäische Staaten verklagt.

Die neu verhandelten Abkommen mit Mexiko und Chile beinhalten ebenfalls Konzernklagerechte. Nicht alle EU-Staaten unterhalten derzeit ein Investitionsschutzabkommen mit diesen Ländern. Damit würde dieses exklusive Klagerecht auf Investoren aus 12 weiteren EU-Staaten im Falle Mexikos und auf 11 im Falle Chiles ausgeweitet werden. So verfestigt die EU ein ungerechtes System, das Konzernmacht ausbaut, während Maßnahmen zu deren Kontrolle und Begrenzung, wie die Europäische Lieferkettenrichtlinie, in ihrer Wirkmacht eingeschränkt werden sollen.

Bild von Geschäftsleute

Paradebeispiel für ungerechten Handel: Die Abkommen der EU mit Lateinamerika

Die aktuelle Handelspolitik der Europäischen Union mit lateinamerikanischen Ländern ist ein Paradebeispiel für ungerechten Handel. Denn…

  1. …sie richtet sich an den Interessen global agierender Unternehmen aus und verstärkt deren Einflussmöglichkeiten.
  2. …Bestimmungen zu Umwelt-, Klima-, und Menschenrechtsschutz sowie Arbeitsstandards haben das Nachsehen, während Marktzugangsinteressen von Konzernen umfassend berücksichtigt werden.
  3. …anstatt die ehemaligen Kolonien Lateinamerikas dabei zu unterstützen, historische Abhängigkeiten zu überwinden, verstärken sie diese. Die internationale Arbeitsteilung, in der die Länder Lateinamerikas auf die Rolle von Rohstofflieferanten degradiert werden, wird durch diese Handelspolitik fortgeschrieben.

Aber so wie es ist, muss es nicht bleiben! Obwohl die Rufe nach neuen Handelsabkommen in den turbulenten Zeiten unter einem erratischen US-Präsidenten Trump immer lauter werden, kann und darf die Antwort nicht das Weiter-So eines ungerechten und schädlichen Handelsmodells sein.

Anleitung für einen gerechten Handel

Handel kann zu Wohlstand weltweit führen. Dafür muss er sinnvoll, solidarisch, demokratisch und unter Respekt der planetaren Grenzen erfolgen. Dazu…

  1. …müssten alle bestehenden Handels- und Investitionsabkommen der EU aufgekündigt und auf Grundlage eines neuen Mandats verhandelt werden. Leitlinien für solche Verhandlungen wurden bereits vor über zehn Jahren vom Seattle2Brussels Network (heute European Trade Justice Coalition) erarbeitet.
  2. …müssten alle relevanten Stakeholder, inkl. Gewerkschaften, Kleinbäuer*innenverbände, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen, in die Aushandlung entsprechender Abkommen einbezogen werden – nicht erst nach deren Abschluss, sondern von Beginn an.
  3. …müssen exklusive Konzernklagerechte abgeschafft werden.
  4. …muss der Export vor allem auf Produkte beschränkt werden, die tatsächlich in den jeweiligen importierenden Regionen gebraucht werden. Gerade der Handel von landwirtschaftlichen Gütern muss dazu auf ein Minimum beschränkt werden, um lokale Produzent*innen nicht zu gefährden. Stattdessen müssen Initiativen für eine agrarökologische Landwirtschaft gestärkt werden.
  5. …sollte der Handel mit fossilen und klimaschädlichen Gütern nicht weiter gefördert, sondern eingestellt werden.
  6. …muss Kreislaufwirtschaft in allen Bereichen gestärkt werden. Grundsätzlich muss das Prinzip gelten “repair, reuse, recycle” (reparieren, wiederverwenden, recyceln).
  7. …muss die Produktion von Exportgütern unter den höchsten Umwelt- und Menschenrechtsstandards stattfinden. Europäische Richtlinien, die in diese Richtung weisen, wie die europäische Entwaldungsverordnung und das deutsche Lieferkettengesetz sowie die europäische Lieferkettenrichtlinie müssen gestärkt und effektiv um- und durchgesetzt werden.
  8. …dürfen Produkte, wie Pestizide, deren Vertrieb im Herkunftsland aufgrund ihrer Schädlichkeit verboten ist, nicht gehandelt werden.
  9. …müsste der Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten in den Ländern Lateinamerikas (und anderer Länder des Globalen Südens) unterstützt werden, bspw. durch Technologie- und Wissenstransfer.

Arbeitsschwerpunkte: Handelsabkommen mit Lateinamerika, Konzernklagerechte.
Ich bin bei PowerShift aktiv, weil eine gerechtere Handels- und Investitionspolitik ausschlaggebend ist im Kampf gegen Klimwandel, Menschenrechtsverletzungen und Armut weltweit.

Mitherausgeber

Logos von Anders Handeln, Attac Deutschland, CBG, FIAN, Naturfreunde Deutschlands, Netzwerk Gerechter Welthandel

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