Die EU-Kommission empfiehlt den Ausstieg der EU aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT). Stellt sich die Frage: Was passiert dann eigentlich mit den EU-Mitgliedsstaaten, die im Energiecharta-Vertrag verbleiben? Wir haben dazu eine Studie in Auftrag gegeben.
Die Studie untersucht die Verantwortung von EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Energiecharta-Vertrags, sollte sich die EU, nicht aber der Mitgliedsstaat aus dem ECT zurückziehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass EU-Mitgliedsstaaten mit hoher Wahrscheinlichkeit für die Umsetzung von verbindlichen EU-Vorgaben unter dem ECT zur Verantwortung gezogen werden können.
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