Pressemitteilung

Ein schlechter Tag für Klima-Killer: EU-Parlament gibt grünes Licht für Ausstieg aus Energiecharta-Vertrag

EU Fahnen vor dem EU-Parlament.

Ein schlechter Tag für Klima-Killer: EU-Parlament gibt grünes Licht für Ausstieg aus Energiecharta-Vertrag

Berlin, 24.04.2024: Das Europäische Parlament hat heute in seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode mit überwältigender Mehrheit seine Zustimmung zum Austritt der EU aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) gegeben. 560 Abgeordnete stimmten für den Austritt der EU, 43 dagegen und 27 enthielten sich.

Fabian Flues, Handelsexperte bei PowerShift, kommentiert die Entscheidung: „Das ist ein wichtiger Erfolg für den Klimaschutz. Endlich verlässt die EU den Klima-Killer Energiecharta-Vertrag. Die überwältigende Mehrheit im Parlament zeigt, dass intransparente Schiedsgerichte in unserem demokratischen Gemeinwesen keinen Platz haben. Jetzt muss die EU alles daran setzen, neue Klagen in Zukunft auszuschließen.“

Der Austritt muss nun noch final vom Europäischen Rat bestätigt werden, der voraussichtlich im Mai darüber abstimmen wird. Die Zustimmung gilt als sicher.

Millionenschwere Klagen gegen staatliche Klima- und Umweltschutzmaßnahmen durch Investoren vor kontroversen Schiedsgerichten haben den Vertrag immer wieder in die Kritik gebracht. Zuletzt reichte im Herbst der Rohstoffkonzern Klesch Group Klage gegen Deutschland, Dänemark und die EU gegen die Besteuerung von Übergewinnen im Energiesektor ein. Die schweizerische Energiefirma AET startete im Oktober ein Verfahren gegen den deutschen Steinkohleausstieg.

Der Austritt Deutschlands aus dem ECT wurde im Dezember 2023 gültig. Neben Deutschland sind 11 weitere Staaten aus dem Energiecharta-Vertrag ausgetreten oder haben den Ausstieg angekündigt. Zuletzt gab das Vereinigte Königreich bekannt, den Vertrag verlassen zu wollen. Es wird erwartet, dass zusammen mit der EU weitere Staaten den Vertrag verlassen werden. Ein juristisches Gutachten hat gezeigt, dass sich für EU Mitgliedsländer nach einem EU-Ausstieg das Risiko erhöht, unter dem ECT verklagt zu werden.

Bestehende Investitionen sind unter dem Energiecharta-Vertrag 20 Jahre nach dem Austritt weiter geschützt. Die EU verhandelt derzeit ein Abkommen, um diese Möglichkeit einzuschränken.

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