Gutachten zum ‘Splitting’ im EU-Mercosur-Abkommen
Die Europäische Kommission prüft derzeit Optionen bezüglich der "Rechtsgrundlage" des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens. Auf dem Tisch liegt ein verfahrenstechnischer Trick, um den Widerstand einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente zu umgehen: das sogenannte "Splitting". Da das EU-Mercosur-Abkommen als Assoziierungsabkommen konzipiert ist, kann es derzeit nur angenommen werden, wenn alle EU-Mitgliedstaaten einstimmig zustimmen, oder anders gesagt: Derzeit hat jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht. Darüber hinaus haben auch die nationalen und/oder regionalen Parlamente in der EU das Recht, das Abkommen im Rahmen des nationalen Ratifizierungsprozesses zu billigen oder abzulehnen.
Das Rechtsgutachten bestätigt, dass die Europäische Kommission mit dem Vorschlag, ein geteiltes oder vorläufiges Freihandelsabkommen zu beschließen, ein Manöver mit erheblichen negativen Auswirkungen auf den demokratischen Prozess durchführen würde. Unserer Ansicht nach zielt ein solches Manöver darauf ab, trotz der weit verbreiteten Bedenken hinsichtlich der negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen ein schnelles Inkrafttreten des EU-Mercosur-Handelsabkommens zu erzwingen. Dieses Vorgehen hätte den einzigen Effekt, die öffentliche Debatte zum Schweigen zu bringen und den Widerstand einiger Regierungen und nationaler und/oder regionaler Parlamente zu unterdrücken: Die Parlamente in Österreich, den Niederlanden, Wallonien und der Region Brüssel sowie die französische Regierung haben bereits ihre ablehnende Haltung gegenüber dem EU-Mercosur-Handelsabkommen zum Ausdruck gebracht. Die EU-Mitgliedstaaten können die Versuche der EU-Kommission, den demokratischen Prozess zur Zustimmung zu Handelsverträgen zu verletzen, jedoch verhindern.