Im Herbst 2022 wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich darüber abstimmen, ob das EU-Kanada-Abkommen CETA vollständig in Kraft treten soll. Wenn das passiert, dürfen internationale Investoren Staaten verklagen, wenn diese ihre Gewinne schmälern – beispielsweise durch einen Förderstopp für fossile Energien oder durch die Anhebung von Sozial- und Umweltstandards. Und zwar nicht vor einem ordentlichen Gericht, sondern vor einem privaten Schiedsgericht.
Im Gegensatz zu den weitreichenden Rechten für Investoren enthält CETA jedoch keine rechtliche Möglichkeit, Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorgaben durchzusetzen. Auch konkrete Verpflichtungen zum Klimaschutz sind im Abkommen nicht enthalten. Unser Flyer erklärt diese und weitere Aspekte von CETA, die in der aktuellen Diskussion um die Ratifizierung des Abkommens eine Rolle spielen. Gemeinsam mit einem Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern wir, dem CETA-Abkommen nicht zuzustimmen!
Einen Überblick über unsere Veröffentlichungen zu CETA erhalten Sie hier.