Berlin, 25.06.: Die Zahl der Klagen vor Schiedsgerichten gegen europäische Staaten, insbesondere durch sanktionierte russische Oligarchen, hat sich in den letzten sechs Monaten weiter erhöht. Auch Deutschland wird nun durch den russischen Aluminiumkonzern Rusal verklagt. Die große Mehrzahl der neuen Klagen wurde unter bilateralen Investitionsschutzabkommen eingereicht.
Insgesamt wurden inzwischen 40 Klagen im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen eingeleitet – einschließlich zweier angedrohter Klagen. Die von der Ukraine und ihren Verbündeten geforderte Entschädigung übersteigt inzwischen 63 Milliarden US-Dollar, 88,8 Prozent davon werden von EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gefordert.
Sechs europäische zivilgesellschaftliche Organisationen¹ reichten Mitte Dezember Beschwerden gegen vier EU-Mitgliedstaaten – Frankreich, Deutschland, Schweden und Österreich – ein, weil diese bilaterale Investitionsschutzabkommen aufrechterhalten, die gegen EU-Recht verstoßen.² Die Beschwerde wird derzeit von der Europäischen Kommission geprüft. Das Verfahren dürfte voraussichtlich bis Ende des Jahres andauern. Sollte die Europäische Kommission die betroffenen Mitgliedstaaten dazu auffordern, ihre bestehenden bilateralen Investitionsschutzabkommen zu kündigen oder neu zu verhandeln, hätte dies weitreichende Folgen für das gesamte Netzwerk von Investitionsabkommen anderer EU-Mitgliedstaaten, da diese im Wesentlichen vergleichbare Regelungen enthalten.
Fabian Flues, Experte für Schiedsklagen bei PowerShift:
“Die Zahl der Klagen vor intransparenten Schiedsgerichten gegen die Sanktionspolitik der EU nimmt stetig zu. Nun ist auch Deutschland von einer Klage betroffen und könnte zu einer Entschädigungszahlung an einen sanktionierten Oligarchen verurteilt werden. Die Bundesregierung darf dem nicht weiter tatenlos zusehen und sollte endlich anfangen, die Abkommen zu kündigen, die solche Klagen möglich machen. Sonst verstößt sie möglicherweise gegen europäisches Recht.”
In den letzten sechs Monaten bekannt gewordene Verfahren im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen:
- Der russische Aluminiumkonzern Rusal, im Besitz des Oligarchen Oleg Deripaska, reichte eine Klage gegen Deutschland wegen eines von den Sanktionen betroffenen Währungsgeschäfts ein. Das Unternehmen fordert eine Entschädigung von 214 Millionen US-Dollar von Deutschland.
- Die russische VTB Bank hat gegen Deutschland die ersten Schritte für eine Schiedsgerichtsklage eingeleitet. Eine Klage dürfte sich gegen Maßnahmen der BaFin richten, die das Deutschlandgeschäft der Bank nach der Invasion der Ukraine übernommen hatte. Damit könnte sich Deutschland bald mit einer weiteren Klage wegen der Russland-Sanktionen konfrontiert sehen.
- Im September und Oktober 2025 haben russische Investoren in fünf Fällen den ersten Schritt für Schiedsklagen gegen Belgien eingereicht. Sie richten sich gegen die Entscheidung der EU, Wertpapiere und liquide Mittel, die über Euroclear gehalten werden, einzufrieren. Nach Ablauf der sechsmonatigen Stillhaltefrist können die Investoren Klage vor einem Schiedsgericht einreichen.
- Die Europäische Union wird auch direkt wegen ihrer Sanktionspolitik verklagt. Die Frau des Düngemittel- und Kohlemilliardärs Andrej Melnichenko, geht gegen sie gerichtete EU-Sanktionen vor, die verhängt wurden, nachdem die Unternehmen ihres Mannes auf sie übertragen wurden.
- Bulgarien sieht sich nach der Umsetzung von US-Sanktionen einer Klage des russischen Ölkonzern Lukoil ausgesetzt, nachdem dieser eine Raffinerie veräußern musste.
Hintergrund:
Mehr Hintergrundinformationen dazu, wie russische Oligarchen mit milliardenschweren Klagen die Russland-Sanktionen der EU untergraben, finden Sie in unserer Publikation „Frozen Assets, Hot Claims – How Russian Oligarchs and Other Investors Sue over Sanctions“: https://power-shift.de/en/russian-oligarchs-sue-over-sanctions/
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Fabian Flues, Referent für Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift: fabian.flues@power-shift.de, +49 (0)30 308 821 92
¹ Die sechs Organisationen hinter der Beschwerde sind: Institut Veblen (Frankreich), Powershift (Deutschland), Attac Österreich und Friends of the Earth Schweden, unterstützt von Friends of the Earth Europe und der European Coalition for Corporate Justice.
² Die Beschwerde stützt sich auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), insbesondere auf drei Urteile aus dem Jahr 2009. Darin stellte der Gerichtshof fest, dass Österreich, Schweden und Finnland gegen EU-Recht verstoßen hatten, weil sie Unvereinbarkeiten zwischen ihren vor dem EU-Beitritt geschlossenen bilateralen Investitionsschutzabkommen und den EU-Vorschriften zum Kapitalverkehr nicht beseitigt hatten (Rechtssachen C-205/06, C-249/06 und C-118/07). Darüber hinaus verweist die Beschwerde auf die Stellungnahme 1/17 zu CETA (2019), in der der EuGH feststellte, dass Mechanismen zur Beilegung von Investoren-Staat-Streitigkeiten (ISDS) im außereuropäischen Kontext zulässig sind, sofern sie die Autonomie der EU-Rechtsordnung nicht beeinträchtigen.
Die Beschwerde ist hier abrufbar: https://power-shift.de/wp-content/uploads/2025/12/Infringement_complaint_merged_text_4MS_for_information-incl-logos.pdf








