Klimapolitik,Publikation

Grüner Wasserstoff – Ein Blick auf Risiken und Nachhaltigkeitskriterien für deutsche Importvorhaben

Ein riesiger, zylindrischer Wasserstofftank wird mit einem Kran durch eine Industriehalle bewegt.

Angesichts der Klimakrise ist eine Energiewende unverzichtbar. Als Teil dieser Energiewende steht Wasserstoff in den deutschen und europäischen Transformationsplänen derzeit hoch im Kurs. Die Bundesregierung hat 2020 eine Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) verabschiedet. Das Ziel ist, eine Wasserstoffwirtschaft als eine Säule der Energiewende aufzubauen. Der absehbar hohe Wasserstoffbedarf Deutschlands kann jedoch nur in sehr geringem Maße inländisch bereitgestellt werden. Deutschland strebt deshalb Wasserstoffkooperationen mit Ländern auf allen Kontinenten an, um große Mengen zu importieren.

Dabei bestehen Gefahren wie eine Gefährdung der Energieversorgung und Energiewende in den Exportländern, verstärkte Wasserknappheit insbesondere im Zuge der Klimakrise, Landnahme und Verletzung von Indigenen Rechten und Landrechten sowie Profitakkumulation in den Händen von Wenigen. Das könnte Ungerechtigkeiten und ökologisch-soziale Belastungen verschärfen. Außerdem ist auch grüner Wasserstoff nicht automatisch 100 % klimaneutral. Hinzu kommt die große Lücke zwischen geplantem, realistischem Ausbau und den benötigten Kapazitäten erneuerbarer Energie. Dadurch könnten fossile Lock-Ins entstehen, wenn Wasserstoff aus Mangel an Erneuerbarer Energie weiterhin mit Gas- oder Kohleenergie produziert wird.

Deshalb gilt: Wasserstoff muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien produziert und gezielt in Sektoren eingesetzt werden, in denen es keine nachhaltigere Alternative gibt. Dabei
müssen die Produktions- und Handelsbedingungen gerecht und verantwortungsvoll gestaltet werden. Weitere Kriterien, wie Wasserstoff eingesetzt werden sollte und welche sozial-ökologischen Standards relevant sind, werden in dieser Publikation genannt.

Mit freundlicher Unterstützung von:
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Für die Inhalte dieser Veranstaltung ist allein die bezuschusste Institution verantwortlich. Die hier dargestellten Positionen geben nicht den Standpunkt der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wieder.

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