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Investment protection treaties must not further impede climate protection

Five people stand in front of a poster with the inscription "No complaints against climate protection - get out of the Energy Charter Treaty"

Insurance for Fossils

Nach den Schiedsgerichtsklagen von RWE und Uniper gegen den niederländischen Kohleausstieg ist der Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, ECT) schwer in die Kritik geraten. Nun geht seine Reform in die Endphase: In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob Deutschland und weitere Länder das Abkommen verlassen. Doch unabhängig davon, wie der Reformprozess endet, die Kollision von Investitionsschutzverträgen und Klimaschutz wird weitergehen, wenn Bundesregierung und EU keine Kehrtwende einleiten.

Noch wird um viele Details gerungen, doch bis Ende Juni soll die Reform des Energiecharta- Vertrags abgeschlossen sein. Das Handels- und Investitionsabkommen aus den 1990er-Jahren, dem 53 europäische und asiatische Länder angehören, ist nicht mehr zeitgemäß, da sind sich Europäische Kommission und KritikerInnen aus der Zivilgesellschaft einig. Letztere befürchten allerdings, dass das Abkommen auch nach der Reform der Dekarbonisierung des Energiesystems weiter im Weg stehen wird. Denn bereits jetzt ist klar, dass der ECT auch weiterhin fossile Investitionen schützen wird – und zwar mindestens für zehn Jahre. Was das bedeutet, zeigen die Klagen gegen die Niederlande. Die deutschen Kohleunternehmen RWE und Uniper verklagen das Land auf ca. 2,4 Mrd. Euro Entschädigung für den Kohleausstieg bis 2030 – eine Maßnahme, die die Niederlande einführen mussten, um ihre Verpflichtungen unter dem Pariser Klimaabkommen ein- zuhalten. Auch nach der Reform bleiben solche Klagen, über die drei private Wirtschaftsanwälte entscheiden, weiter möglich. Das steht dem Versprechen der EU entgegen, keine Verträge mehr abzuschließen, die private Schiedsgerichte dazu befähigen, über staatliche Maßnahmen zu urteilen.

Derzeit ist noch unklar, ob die EU-Mitgliedstaaten in einem Vertrag verbleiben werden, der auch nach der Reform nicht mit dem Pariser Klimaabkommen und dem Europäischen Green Deal in Einklang stehen wird. Eine Gruppe von Ländern rund um Spanien, die Niederlande, Frank- reich, Polen und auch Deutschland zieht einen Austritt in Erwägung. Wenn es wirklich dazu kommen sollte, ist davon auszugehen, dass weitere Länder mitziehen würden. Ein Hindernis für einen Ausstieg aus dem ECT ist eine Fort- geltungsklausel, die den Vertrag noch 20 Jahre nach einem Ausstieg weiter gelten lässt. Allerdings gibt es Vorschläge, wie sie sich entschärfen ließe.

Der ECT ist das Abkommen, das am häufigsten für Investorenklagen herangezogen wird – etwa 13 Prozent aller weltweit bekannten Klagen dieser Art gehen darauf zurück. Das liegt sowohl an der Mitgliedschaft vieler kapital- exportierender Länder als auch an den darin enthaltenen äußerst investorenfreundlichen Eigentumsrechten. Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen werden aber auch durch einen Großteil der über 2.500 weiteren Investitionsschutzabkommen, die derzeit in Kraft sind, möglich gemacht. Dabei ist Deutschland weltweiter Spitzenreiter: Kein Land hat so viele Investitionsabkommen abgeschlossen wie die Bundesrepublik.

Umso bedeutender ist deshalb, dass die neue Bundes- regierung hier wohl einen Richtungswechsel einschlagen wird. Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampelparteien darauf geeinigt, den Investitionsschutz „auf direkte Ent- eignungen und Diskriminierungen [zu] konzentrieren“. Das stellt eine erhebliche Einschränkung gegenüber dem bisherigen Ansatz dar, unter dem ausländischen Investoren wesentlich weitreichendere Rechte zugesprochen werden. Zudem hat Wirtschaftsminister Robert Habeck in einem mit der Fraktionsvorsitzenden der Grünen Katharina Dröge verfassten Artikel angekündigt, dass „der Schutz für Investitionen in fossile Energieträger abgeschafft werden“ solle.2 Zusammengenommen stellen diese Ankündigungen eine signifikante Veränderung in der deutschen Position dar.

Dies ist auch dringend notwendig. Neue Studien zeigen, dass die fossile Brennstoffindustrie der ökonomische Sektor ist, der am häufigsten auf Schiedsgerichtsklagen zurückgreift. Zugleich haben fossile Investoren eine deutlich höhere Gewinnquote in den Streitfällen und bekommen im Durchschnitt fünf Mal so viel Entschädigung zugesprochen wie Kläger aus anderen Branchen. Insgesamt könnten fossile Vermögenswerte in Höhe von mehreren Billionen US-Dollar durch Klimapolitik an Wert verlieren, und Investoren Entschädigungsansprüche vor Schiedsge- richten geltend machen. Gleichzeitig werben auf Schiedsverfahren spezialisierte Kanzleien mit der Möglichkeit, Entschädigungen für Klimamaßnahmen einzuklagen. Und das nicht ohne Grund: Investitionsschutzabkommen wurden schließlich entwickelt, um Investitionen vor der Entwertung durch politische Maßnahmen zu schützen. In Zeiten der Klimakrise wird dies jedoch zu einer Falle für die Klimapolitik.

Zwar ist die Zahl der bekannten Klagen gegen Klima- schutzmaßnahmen derzeit noch recht gering, sie könnte aber in Zukunft rasant steigen, wenn die tiefgreifende Um- stellung des Energiesystems Fahrt aufnimmt. Und auch ohne zu klagen, schaffen es fossile Unternehmen, mit Hilfe von Investitionsschutzverträgen die Energiewende zu ihren Gunsten zu beeinflussen. So hat allein schon die Möglich- keit, die Bundesrepublik unter dem ECT zu verklagen, dazu beigetragen, dass die beiden in Deutschland operierenden Braunkohleunternehmen RWE und LEAG viel zu hohe Entschädigungen für den Kohleausstieg erhalten haben.  In anderen Ländern wurde der Ausstieg aus fossilen Energieträgern durch Klagedrohungen verzögert.

There is an urgent need for action to ensure that investment protection agreements do not become a trap for climate protection. Since the beginning of this year, the Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) has been gathering proposals for solutions. In their contributions, many experts call for a fundamental rethink of the investment protection system or for it to be completely abolished in its current form.  This would also be the right way for the federal government. The insufficient results of the reform negotiations on the Energy Charter Treaty show that international understanding is extremely difficult and lengthy. Negotiating an exclusion of fossil fuels from the more than 100 German investment agreements would be a mammoth task that can hardly be mastered in view of the shortness of time.

Bold steps are now needed to secure the state's ability to act. Together with countries that are also critical of investment protection, such as India, Indonesia, South Africa and the US, Germany could launch an initiative to suspend contracts or an international agreement to terminate investment protection treaties. However, the absolute minimum is not to increase investment protection for fossil fuels even further, such as by ratifying the CETA agreement between the EU and Canada. This will show whether the government takes its own announcements seriously.

All information about our work on the Energy Charter Treaty and investment protection can be found in our EXIT ECT campaign

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