Angesichts der beklagenswerten Zustände in den Tierfabriken Brasiliens und des Gammelfleischskandals, der 2017 aufgedeckt wurde, wäre zu erwarten, dass das Assoziationsabkommen strenge Standards für den transatlantischen Fleischhandel vorsieht. Doch das Gegenteil ist der Fall. Exportgenehmigungen sollen beschleunigt und die Häufigkeit von Importkontrollen reduziert werden. Der grenzüberschreitende Lebensmittelhandel verlangt vorausschauende Maßnahmen des Umwelt- und Verbraucherschutzes, um präventiv Risiken abzuwehren. Das in der EU befolgte Vorsorgeprinzip erlaubt es, Produkten die Zulassung zu versagen, wenn noch wissenschaftliche Unsicherheit über deren gesundheitliche und/oder ökologische Risiken besteht. Doch obwohl die EU Kommission an dieses Prinzip gebunden ist, verteidigt sie es in ihren Handelsabkommen nicht. Im Abkommen mit dem Mercosur ist es lediglich im nicht-sanktionsbewehrten Nachhaltigkeitskapitel benannt. |