EuGH: Investitionsschutzabkommen wie das zwischen Deutschland und Russland stehen im Widerspruch zu EU-Sanktionen
Berlin, 17. Dezember 2025: Beim morgigen Treffen des Europäischen Rates diskutieren die EU-Staaten über die Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte. Doch insbesondere Belgien befürchtet dabei Milliarden-Klagen vor internationalen Schiedsgerichten. Denn russische Oligarchen und Konzerne können veraltete Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten und Russland nutzen, um via Paralleljustiz gegen das Einfrieren ihrer Vermögenswerte zu klagen – und tun dies bereits. Insgesamt 62 Milliarden USD stehen bei Klagen und Klagedrohungen von sanktionierten Investoren bereits auf dem Spiel, wie eine letzte Woche von PowerShift veröffentlichte Studie zeigt.
Investitionsabkommen mit Russland und anderen kündigen
Europäische NGOs – darunter PowerShift – haben daher heute bei der Europäischen Kommission Vertragsverletzungsbeschwerden gegen Deutschland, Frankreich, Österreich und Schweden eingereicht.¹ Die Staaten sollen ihre Investitionsabkommen mit Russland und weiteren Ländern kündigen, da sie sowohl effektive Sanktionen als auch Regulierungen im öffentlichen Interesse behindern.²
Die eingereichten Beschwerden erhöhen den Druck auf die europäischen Regierungen, denn laut jüngster Presseberichte hat die Europäische Kommission ihrerseits die EU-Mitgliedsstaaten bereits zu einer Kündigung der Abkommen mit Russland aufgefordert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte schon 2009 die Unvereinbarkeit dieser Abkommen mit europäischer Sanktionspolitik fest und verurteilte unter anderem Österreich und Schweden, weil sie diese Unvereinbarkeit nicht beseitigt haben. Doch bis heute haben diese Staaten ihre Abkommen nicht mit dem EU-Recht in Einklang gebracht.
“Klagen vor intransparenten Schiedsgerichten schränken seit Jahrzehnten politische Handlungsspielräume in der Klima-, Energie- und Sozialpolitik ein – nun betrifft es auch Sanktionen gegen Kriegstreiber.”, erklärt Fabian Flues von PowerShift.
“Die Bundesregierung hat die deutschen Investitionsschutzabkommen als in “vielen Hinsichten veraltet” bezeichnet. Doch der politische Wille fehlt, diese toxischen Altlasten anzugehen. Angesichts der massiv zunehmenden Klagen gegen Sanktionen ist keine Zeit zu verlieren. Die Abkommen müssen so schnell wie möglich gekündigt werden.”
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- Konkret reichen PowerShift gegen Deutschland, Attac gegen Österreich, das Veblen Institute gegen Frankreich und Jordens Vänner/Friends of the Earth gegen Schweden Beschwerden gemäß Art. 258 AEUV bei der EU-Kommission ein. Die Kommission soll die Mitgliedstaaten auffordern, die Unvereinbarkeiten ihrer Investitionsabkommen mit EU-Recht zu beseitigen. Der einfachste Weg dafür wäre die Kündigung dieser Verträge. Das Verfahren könnte Auswirkungen auf alle Investitionsabkommen von EU-Mitgliedstaaten haben, da diese ähnliche Merkmale aufweisen.
- In den Urteilen Achmea (2018) und Komstroy (2021) hat der EuGH festgestellt, dass ISDS-Mechanismen innerhalb der EU mit den Grundsätzen der Autonomie der EU-Rechtsordnung und des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten unvereinbar sind. In seiner Stellungnahme 1/17 zu CETA aus dem Jahr 2019 bestätigte der EuGH, dass ISDS außerhalb der EU nur dann vereinbar ist, wenn es die Autonomie der EU-Rechtsordnung nicht untergräbt. In derselben Stellungnahme stellte der Gerichtshof klar, dass ein Abkommen, das ISDS enthält, eine solche nachteilige Wirkung hätte, wenn die im Rahmen dieses Abkommens geschaffenen Schiedsgerichte:
• Bestimmungen des EU-Rechts auslegen oder anwenden oder
• Entscheidungen treffen könnten, die die EU-Organe daran hindern, innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens der Union zu handeln (z. B. indem sie feststellen, dass eine mit den EU-Vorschriften im Einklang stehende Maßnahme von öffentlichem Interesse eine ungerechte Behandlung von Investoren darstellt).
Was ist Investitionsschiedsgerichtsbarkeit (ISDS)?
Viele bilaterale Handels- und Investitionsabkommen (Bilateral Investment Treaties, BITs) enthalten Klauseln zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten (ISDS). Diese geben ausländischen Konzernen das Recht, nationale Gerichte zu umgehen. Sie können Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen und enorme finanzielle Entschädigungen fordern, wenn Regierungen neue Vorschriften erlassen, die ihre Gewinne der Gewinnerwartungen mindern könnten – selbst wenn diese Vorschriften dem öffentlichen Interesse dienen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Fabian Flues, Referent für Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift: fabian.flues@power-shift.de, +49 (0)30 308 821 92








