Positionspapier: Lieferkettengesetz und Außenwirtschaftsförderung
Lieferkettengesetz und Außenwirtschaftsförderung
(Berlin, 28.07.2020) Als Nichtregierungsorganisationen begrüßen wir es sehr, dass die Bundesregierung die Sorgfaltspflichten von Unternehmen gesetzlich regeln wird. Allerdings fehlt in dem bisher bekannten Eckpunktepapier eine wirksame Verzahnung mit der Außenwirtschaftsförderung.
Bisher sehen die uns bekannten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz (in der Fassung vom März 2020) nur vor, Unternehmen für einen gewissen Zeitraum von der öffentlichen Vergabe auszuschließen, wenn gegen diese für Verstöße gegen menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht ein Bußgeld verhängt wurde. Die Außenwirtschaftsförderung sollte als weiteres Durchsetzungsinstrument für das Lieferkettengesetz vorgesehen sein.
Mit der Vergabe staatlicher Bürgschaften (Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien, UFKGarantien) unterstützt die Bundesregierung aktiv deutsche Unternehmen bei ihrer globalen Geschäftstätigkeit – insbesondere in ökonomisch, oft aber auch menschenrechtlich schwierigen Ländern. Das bewilligte Bürgschaftsvolumen lag in den letzten Jahren zwischen 17 Mrd. bis über 25 Mrd. Euro pro Jahr. Aufgrund ihrer großen Bedeutung nennen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) Exportkreditgarantien explizit als einen wesentlichen Bereich des StaatWirtschafts-Nexus, in dem Regierungen eine besondere Verantwortung obliegt, Unternehmen zur Sorgfalt anzuhalten.
Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz sollte daher der Ausschluss von der Außenwirtschaftsförderung als Sanktion vorgesehen sein. Damit würde für ein zusätzliches Segment der deutschen Wirtschaft ein starker Anreiz geschaffen, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Unterstützer*innen:
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