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PM: Zu viel Kohle für den Kohleausstieg? Klage will Licht ins Dunkel bringen

Berlin, 24.03.2022: Pressemitteilung von FragDenStaat, Europe Beyond Coal und PowerShift

Zu viel Kohle für den Kohleausstieg? Klage will Licht ins Dunkel bringen

Berlin, 24 März 2022 - Um die Hintergründe des deutschen Kohleausstiegs offenzulegen, haben die drei Nichtregierungsorganisationen FragDenStaat, Europe Beyond Coal und PowerShift Klage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingelegt. Dabei geht es um die Offenlegung von Dokumenten über die Rolle, die der umstrittene Energiecharta-Vertrag beim Kohleausstieg gespielt hat. Das Ministerium hat die Herausgabe von über 100 Dokumenten in diesem Zusammenhang verweigert.

Die über das Informationsfreiheitsgesetz angeforderten Dokumente können dabei helfen, die Hintergründe der ungewöhnlich hohen Entschädigungen an die Braunkohleunternehmen RWE und LEAG offenzulegen. Im Rahmen des Braunkohleausstiegs erhalten die beiden Unternehmen Entschädigungszahlungen in Höhe von 4,35 Mrd Euro. Unabhängige Expert*innen kamen in einer Berechnung zu einer angemessenen Entschädigung von 343 Million Euro.[1] Inzwischen hat die Europäische Kommission die Zahlungen einer eingehenden Prüfung unterworfen, da sie Zweifel an der Angemessenheit hat.[2]

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im vergangenen Jahr den vertraglichen Verzicht der Braunkohleunternehmen auf Schiedsverfahren unter dem Energiecharta-Vertrag als einen wichtigen Faktor für das Zustandekommen der Entschädigungshöhe genannt.[3] Im Laufe einer Informationsfreiheitsanfrage publik gewordene Dokumente zeigen, dass die Bundesregierung im Falle eines ordnungsrechtlichen Kohleausstiegs mit „zeit- und kostenintensiven“ Schiedsverfahren rechnete.[4] Eine Analyse des deutschen Braunkohleausstiegs kommt zu dem Schluss, dass der Energiecharta-Vertrag diesen erheblich verteuert und verkompliziert hat.[5]

Heute debattiert das Europäische Parlament die Zukunft des Energiecharta-Vertrags.[6] Führende Parlamentarier*innen haben sich bereits für einen Ausstieg aus dem Vertrag ausgesprochen, genauso wie Frankreich, Spanien oder Polen. Von der neuen Bundesregierung steht eine Positionierung zwar noch aus, der Energiecharta-Vertrag wird sich jedoch nicht mit den Vorgaben des Koalitionsvertrags in Einklang bringen lassen.[7]

Arne Semsrott, FragDenStaat: „Die Bundesregierung darf Milliarden-Förderungen nicht im stillen Hinterzimmer beschließen. Spätestens jetzt muss sie für Aufklärung sorgen, wie der deutsche Kohleausstieg genau zustande gekommen ist. Dass auch das grüne Wirtschaftsministerium diese Informationen nicht preisgibt, ist höchst problematisch.“

Fabian Hübner, Europe Beyond Coal: „Beim Braunkohleausstieg wurden LEAG und RWE mit Steuergeldern beschenkt. Mit dieser Klage wollen wir herausfinden, wie es dazu kam. Statt Braunkohleunternehmen Milliardenbeträge zu schenken muss die Bundesregierung das Geld für eine schnelle und faire Energiewende einsetzen.“

Fabian Flues, PowerShift: „Der Fall des deutschen Kohleausstiegs zeigt, wie sehr der Energiecharta-Vertrag die Energiewende verteuert und verkompliziert. Der Kohleausstieg ist jedoch nur ein Beispiel dafür wie dieser Vertrag einer klimafreundlichen und gerechten Energiepolitik im Weg steht. Deshalb muss die Bundesregierung zusammen mit den europäischen Partnern noch dieses Jahr aus dem Abkommen austreten.“

Material

Klage “Dokumente zum Energiecharta-Vertrag und Kohleausstieg

Kontakt:

Arne Semsrott, Projektleiter FragDenStaat, arne.semsrott@okfn.de

Fabian Hübner, Kohle und Energie Campaigner, Europe Beyond Coal, fabian@beyond-coal.eu, +49 178 6337720

Fabian Flues, Referent für Klima- und Handelspolitik, PowerShift e.V., fabian.flues@power-shift.de, +49 1590 611 3733.

 

[1] https://ember-climate.org/insights/research/germanys-flawed-lignite-assumptions/

[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_972

[3] https://www.buzzfeed.de/recherchen/energiecharta-vertrag-schiedsgerichte-europa-klimaziele-90214917.html

[4] S. letztes Dokument in dieser IFG Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zum-energiecharta-vertrag-und-kohleausstieg/639279/anhang/211025-UIGBescheid-NAMEIIIFinal_geschwaerzt.pdf

[5] https://power-shift.de/ect-erhoeht-kosten-kohleausstieg/

[6] Ab ca. 10:00 im Livestream unter: https://www.europarl.europa.eu/plenary/en/debates-video.html

[7] Im Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung vereinbart, den Investitionsschutz auf “direkte Enteignung und Diskriminierung” zu beschränken. Der Investitionsschutz des Energiecharta-Vertrags geht weit darüber hinaus und enthält umfangreiche Eigentumsrechte für Investoren. Die Reform des Vertrags wird daran kaum etwas ändern.

Hintergrund

Der Energiecharta-Vertrag ist ein internationales Abkommen zwischen Staaten in Europa und Asien. Es ermöglicht privaten Investoren im Energiebereich, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Im Rahmen des Atomausstiegs wurde die Bundesrepublik  vom schwedischen Energiekonzern Vattenfall auf etwa 7 Mrd Euro Entschädigung verklagt. Im letzten Jahr legten RWE und Uniper Klage gegen den niederländischen Kohleausstieg bis 2030 ein und verlagen ca 2,4 Mrd Euro Entschädigung. Derzeit läuft ein Prozess zur Reform des Energiecharta-Vertrags der bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein soll.

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