Konzernklagen gegen Klimaschutzmaßnahmen – nach EU-Reformvorschlag weiterhin möglich

Berlin (15. Oktober 2019) Investoren verklagen Staaten immer häufiger auf Schadensersatz, wenn Klimaschutzmaßnahmen ihre (zukünftigen) Gewinne einschränken. Derzeit strebt Uniper eine Konzernklage gegen die Niederlande wegen des geplanten Kohleausstiegs an, Italien wird vom Energiekonzern Rockhopper verklagt und Frankreich nahm ein Klimaschutzgesetz nach einer Klagedrohung des kanadischen Unternehmens Vermilion zurück.
Ein neues FactSheet von PowerShift e.V. zeigt: Konzernklagen gegen Klimaschutzmaßnahmen sind auch nach einem Reformvorschlag der EU-Kommission weiterhin möglich. Die Reform ist nur eine Schönheitskorrektur des Konzernklagesystems. Vom 14.-18. Oktober finden in Rahmen der UNCITRAL (UN Kommission für internationales Handelsrecht) in Wien Verhandlungen statt. Dort debattieren Vertreter der Mitgliedsstaaten über die unterschiedlichen Reformvorschläge des Systems der Konzernklagerechte. Einer von ihnen ist der Multilaterale Gerichtshof, den die EU-Kommission bewirbt.
„Der EU-Reformvorschlag ist Gift für die Bekämpfung des Klimawandels“, sagt Bettina Müller, Handelsreferentin von PowerShift e.V. „Die EU verfestigt mit ihrem Vorschlag eines Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) Konzernklagerechte im internationalen Recht. Konzernklagen gegen Klimaschutzmaßnahmen stehen weiterhin Tür und Tor offen. Wir fordern die Bundesregierung auf, den EU-Vorschlag zu stoppen und Konzernklagerechte aus Investitionsschutzabkommen zu streichen.“
Weitere Informationen zum Reformvorschlag und den damit einhergehenden Gefahren für Klima- und Verbraucherschutz finden Sie im FactSheet: „Wenn Totgesagte wieder auferstehen – wie die EU versucht, dem Investitionsschutz neues Leben einzuhauchen“