Handels- und Investitionspolitik

Investitionsschutz in CETA

CETA-Eine kritische Analyse von PowerShift, Campact; TTIP-Unfairhandelbar

Die Europäische Kommission und Kanada haben sich darauf geeinigt, im finalen Text des CETA-Abkommens unbeirrt an Sonderklagerechten für ausländische Investoren festzuhalten. Das heftig umstrittene und in der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnte Investor-Staat-Schiedsgerichtssystem  (ISDS) wollen sie - unter neuem Namen und nur leicht reformiert - beibehalten. Es würde in seiner geographischen und ökonomischen Reichweite sogar enorm ausgeweitet. Wie die neue Analyse des Kapitels 8 zum Investitionsschutz in CETA (Chapter 8 – Investment) aufzeigt, beschränken sich die Investitionsschutzreformen im Wesentlichen auf prozedurale Aspekte des Klagemechanismus, ändern aber nichts an der grundsätzlich abzulehnenden Gefährdung von Demokratie und Rechtsstaat durch das Abkommen.

Wir haben ein Rechtsgutachten zum finalen Text des CETA Abkommens im Sommer 2022 erstellen lassen, darin wird deutlich. Auch die geänderte Fassung lässt Konzernklagen gegen die Energiewende zu. Schauen Sie sich auf unserer Webseite um, wir haben viele weitere Informationen zum CETA Abkommen.

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Herausgeber*innen:

Diese Publikation wurde von PowerShift, Campact und TTIP-Unfairhandelbar herausgegeben.

Logoteppich PowerShift, Campact, TTIP Unfairhandelbar

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